Was kann ich mir mit meinem Nettoeinkommen in Spanien leisten?
Keine Faustregel, sondern eine Rechnung: mit der Schuldendienstquote, die spanische Banken bei Nicht-Residenten ansetzen, und der maximalen Beleihung. Zwei Beispiele — 10.000 € und 15.000 € Netto im Monat — zeigen die Spanne unserer Klientel.
Keine Faustregel, sondern eine Rechnung aus Schuldendienstquote und maximaler Beleihung. Rate und Darlehen skalieren linear mit dem Nettoeinkommen.
Warum eine konservative Quote?
Die Banken-Spanne reicht in der Praxis von 30 % bis 35 %. Wer mit dem oberen Rand rechnet, überschätzt seine Kaufkraft leicht — die anwendbare Quote hängt von Institut und Fall ab.
Gilt die Rechnung auch für Portugal?
Im Grundsatz ja, mit höherer Beleihung (80 % statt 70 %) und rund 0,9 Prozentpunkten höherem Zins — beides verschiebt den maximalen Kaufpreis nach oben.
Wie viel Immobilie kann ich mir mit meinem Nettoeinkommen in Spanien leisten?
Wir setzen 33 % des Nettoeinkommens als maximale Monatsrate an. Die Spanne spanischer und portugiesischer Banken reicht von 30 % bis 35 %. Bei 10.000 € Netto im Monat sind das rund 3.300 € Rate; über 20 Jahre zum repräsentativen Sollzins aus unserer Bankumfrage ergibt das ein Darlehen von etwa 605.900 €. Bei 70 % Beleihung, der banküblichen Obergrenze für Nicht-Residenten in Spanien, entspricht das einem Kaufpreis bis rund 865.600 € und einem Eigenkapitalbedarf ab etwa 259.700 € ohne Nebenkosten. Bei 15.000 € Netto steigt der mögliche Kaufpreis auf rund 1.298.000 €. Die Rechnung skaliert linear mit dem Einkommen; bestehende Verpflichtungen reduzieren die verfügbare Quote, ein Mitdarlehensnehmer kann sie erweitern. In Portugal liegt die Beleihung banküblich bei 80 % statt 70 %.
Die Rechnung in vier Schritten
Maximale Monatsrate = Nettoeinkommen × 33 %. Diese Quote setzen wir für die Modellrechnung an; einzelne Banken variieren zwischen 30 % und 35 %.
Maximales Darlehen ergibt sich aus der Rate, dem aktuellen Sollzins und der Laufzeit — französische Annuität, wie im repräsentativen Beispiel.
Maximaler Kaufpreis = Darlehen ÷ Beleihungsauslauf. Für Nicht-Residenten in Spanien in der Regel bis 70 %.
Modellrechnung ohne Gewähr. Kein Angebot und keine Finanzierungszusage. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Modellrechnung ohne Gewähr. Kein Angebot und keine Finanzierungszusage. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Beide Beispiele rechnen mit dem bonifizierten Festzins aus unserer aktuellen Bankumfrage. Ohne Bonifikation liegt der Zins rund 1 Prozentpunkt höher — das maximale Darlehen sinkt entsprechend, ohne den Kaufpreis-Rahmen grundsätzlich zu verschieben.
Was diese Zahl verschiebt
Bestehende Verpflichtungen zählen mit. Ein laufender Kredit oder Leasingvertrag in Deutschland reduziert die 33 % um seine eigene Rate — das wird bei der eigenen Kalkulation häufig übersehen.
Einkommensart wirkt auf die Beleihung, nicht auf die Quote. Selbstständige rechnen banküblich mit mehr Eigenkapital und einem Zinsaufschlag, nicht mit einer anderen Schuldendienstgrenze.
Zwei Darlehensnehmer verändern beide Seiten der Rechnung. Ein Mitdarlehensnehmer addiert Einkommen und — bei einem jüngeren Mitunterzeichner — verlängert die mögliche Laufzeit über das Alter des Hauptschuldners hinaus.
Die 33 % sind unser Modellwert, keine Bankvorgabe. Institute setzen zwischen 30 % und 35 % an; welcher Wert im Einzelfall gilt, klären wir vor der Anfrage.
Bemessungsgrundlage
Was als Nettoeinkommen zählt — und was nicht
Die Rechnung oben beginnt mit einer Zahl, die scheinbar feststeht: dem monatlichen Netto. In der Bankprüfung ist genau diese Zahl der strittigste Punkt, weil jede Bank sie anders zusammensetzt.
Festes Gehalt wird voll angesetzt, belegt über Abrechnungen und den Steuerbescheid. Sonderzahlungen zählen mit, werden aber auf den Monat umgelegt und nur anerkannt, wenn sie in mehreren Jahren wiederkehren.
Variable Bestandteile — Bonus, Provision, Überstunden — werden gekürzt oder ganz herausgerechnet. Wer einen erheblichen Teil seines Einkommens variabel bezieht, sollte den festen Teil als Planungsgröße nehmen.
Mieteinnahmen gehen nie voll ein. Banken rechnen mit einem Abschlag für Leerstand und Instandhaltung und verlangen den Nachweis über Mietvertrag und Steuerbescheid, nicht über eine Aufstellung.
Renten gelten als planbar und werden gern gesehen; sie verkürzen aber über die Altersgrenze die mögliche Laufzeit — siehe Altersgrenze bei der Hypothek in Spanien.
Selbstständige Einkünfte werden über mehrere Jahre gemittelt und aus den Steuerbescheiden abgeleitet, nicht aus dem laufenden Jahr. Was dabei zusätzlich verlangt wird, steht unter Immobilienfinanzierung für Selbständige.
Auf der Gegenseite werden bestehende Verpflichtungen abgezogen: laufende Darlehen, Leasing, Unterhaltszahlungen, Kreditrahmen. Die Quote gilt für die Summe aller Verpflichtungen einschließlich der neuen Rate — nicht für die neue Rate allein. Das ist der Punkt, an dem eine selbst gerechnete Kaufkraft am häufigsten zu hoch ausfällt.
Zweite Grenze
Die Beleihung deckelt den Kaufpreis unabhängig vom Einkommen
Die Rechnung hat zwei Bremsen, und die zweite greift oft früher als die erste. Selbst wenn das Einkommen eine höhere Rate trüge, endet der finanzierbare Kaufpreis am Beleihungsrahmen für Nicht-Residenten — und dieser bezieht sich nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den niedrigeren Wert aus Kaufpreis und Tasación. Fällt das Wertgutachten unter den vereinbarten Preis, wandert die Differenz vollständig ins Eigenkapital. Ausführlich: Schätzwert statt Kaufpreis.
Deshalb ist die Reihenfolge in der Praxis: erst prüfen, welchen Kaufpreis die Beleihung hergibt, dann prüfen, ob das Einkommen die dazugehörige Rate trägt. Wer umgekehrt vorgeht, findet ein Objekt, das rechnerisch tragbar wäre, für das die Bank aber zu wenig Darlehen stellt. Die Begriffslogik dahinter steht unter LTV para no residentes.
Und die Nebenkosten stehen außerhalb beider Rechnungen: Steuern, Notar, Grundbuch und Anwalt kommen aus eigenen Mitteln obendrauf, in einer Höhe, die je nach Autonomer Gemeinschaft deutlich schwankt — nachzurechnen im Kaufnebenkosten-Rechner.
Nächster Schritt
Von der Modellrechnung zur belastbaren Zahl
Eine Modellrechnung ersetzt keine Prüfung, sie sortiert nur die Erwartung. Belastbar wird die Zahl, sobald dieselben Unterlagen vorliegen, die auch die Bank sehen will: Einkommensnachweise, Steuerbescheide, bestehende Verpflichtungen, Angaben zum Objekt. Genau das erfasst die Selbstauskunft, die zweisprachig aufgebaut ist und direkt als Grundlage für die Bankanfrage dient.
Wer vorher nur wissen will, ob die Richtung stimmt, kommt mit dem Hypothekenfähigkeits-Check in wenigen Minuten zu einer groben Einordnung. Und wenn absehbar ist, dass eine spanische Bank die Konstellation nicht zeichnet, liegt der Ausweg nicht in einer höheren Quote, sondern in mehr Eigenkapital — etwa aus der Beleihung einer abbezahlten deutschen Immobilie.
Häufige Fragen zur Kaufkraft
Warum 33 % und nicht 35 %?
33 % ist ein konservativer Mittelwert der Spanne, die spanische und portugiesische Banken bei Nicht-Residenten ansetzen — sie reicht in der Praxis von 30 % bis 35 %. Wer mit dem oberen Rand rechnet, überschätzt seine Kaufkraft leicht. Die tatsächlich anwendbare Quote hängt vom Institut und vom Fall ab.
Warum 70 % Beleihung und nicht mehr?
70 % ist die für Nicht-Residenten in Spanien bankübliche Obergrenze, bezogen auf den niedrigeren Wert aus Kaufpreis und Tasación. Einzelne Häuser gehen darüber hinaus, andere bleiben darunter — abhängig von Objekt, Bonität und Bank.
Gilt die Rechnung auch für Portugal?
Im Grundsatz ja, mit zwei Anpassungen: In Portugal liegt die maximale Beleihung banküblich bei 80 % statt 70 %, und der Sollzins liegt rund 0,9 Prozentpunkte über dem spanischen Wert. Beides verschiebt den maximalen Kaufpreis nach oben.
Was, wenn mein Netto außerhalb der 10.000–15.000-€-Spanne liegt?
Die Rechnung skaliert linear: Rate und maximales Darlehen wachsen proportional zum Nettoeinkommen. Nutzen Sie den Finanzierungsrechner für Ihre eigene Zahl, oder schreiben Sie uns die Eckdaten — wir rechnen es durch.
Inhaltlich verantwortet von Siegfried Perini — Markenträger vor Ort seit 2019, in der Immobilienbranche tätig seit 1992, im Vermittlerregister (§ 11a GewO) als unmittelbar bei Vermittlung und Beratung mitwirkende Person eingetragen. Ansprechpartner für deutschsprachige Käufer in Spanien und Portugal. Vermittlung durch Olga Nikushkina, Immobiliardarlehensvermittlerin gemäß §34i GewO; in Portugal über einen dort zugelassenen Vermittler.