Macht mich eine Empfehlung erlaubnispflichtig?
Das ist die Frage, die Partner zuerst stellen — und sie ist berechtigt. In Deutschland ist die Antwort klar geregelt und in der Praxis unkompliziert.
Erlaubnisfrei bleibt, wer die Möglichkeit zum Abschluss namhaft macht oder den Kontakt herstellt. Wer also sagt „dafür gibt es einen Spezialisten, hier ist die Nummer", handelt als Tippgeber und braucht keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO.
Erlaubnispflichtig wird es, sobald für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden — etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir, damit Sie sie nicht übernehmen müssen.
Für spanische Immobilienmakler gilt die vergleichbare Grenze nach spanischem Recht (Ley 5/2019): Wer als Kreditvermittler auftritt, benötigt eine eigene Registrierung. Wer lediglich den Kontakt herstellt, fällt nicht darunter. Auch das ist keine Rechtsberatung — im Zweifel prüfen Sie die Grenze für Ihren eigenen Berufsstand und Ihr Land selbst.
- Ihr Kunde zahlt uns kein Honorar. Die Vergütung kommt aus der Vermittlung.
- Sie bleiben im Fall. Steuerliche, rechtliche und maklerbezogene Fragen beantworten wir nicht — wir liefern die Finanzierungsseite und sagen Ihnen, wo Ihre Frage aufschlägt.
- Rückmeldung zur Machbarkeit geben wir Ihnen kurzfristig, bevor Ihr Kunde Erwartungen aufbaut.