Für Partner in Spanien und Portugal

Sie haben den Kontakt. Wir übernehmen die Finanzierungsvermittlung.

Ob Makler, Bauträger, Versicherungsvermittler oder Berufsträger — Sie stehen an dem Punkt, an dem ein Vorhaben an der Finanzierungsfrage hängt. Diese Seite beantwortet das, ohne dass Sie erst ein Erstgespräch führen müssen.

Wie funktioniert eine Kooperation mit einem Hypothekenvermittler in Spanien?

Der Partner stellt den Kontakt her, die Vermittlung der Finanzierung übernimmt Perini vollständig. Für Immobilienmakler, Bauträger, Versicherungsvermittler und Berufsträger heißt das: Sie geben den Fall ab und behalten Ihren Kunden. Erlaubnisträgerin ist Olga Nikushkina nach §34i und §34c GewO, eingetragen im Vermittlerregister unter D-W-132-ZUCB-95; Siegfried Perini ist als vor Ort mitwirkende Person im selben Register eingetragen. Vor der Zusage an Ihren Kunden bekommen Sie eine Einschätzung: Eckdaten genügen, und Sie erfahren, ob und in welcher Struktur der Fall darstellbar ist. Übernommen werden Finanzierungen für Nicht-Residenten in Spanien und Portugal, die Beleihung vorhandener Immobilien, Bauträgerraten während der Bauzeit sowie kombinierte deutsch-spanische Strukturen, überwiegend ab rund 300.000 Euro. Nicht übernommen werden Honorarberatung, Steuer-, Rechts- und Maklerberatung sowie Kleindarlehen für Renovierung und Umbau. Für den Kunden bleibt die Vermittlung kostenfrei, vergütet wird sie von der finanzierenden Bank. Die Beteiligung des Partners wird schriftlich und erfolgsabhängig vereinbart. Solange der Partner nur den Kontakt herstellt, bleibt seine eigene Tätigkeit erlaubnisfrei.

Kurz beantwortet

Zusammenarbeit mit Perini: vier Punkte

Wer übernimmt die Finanzierung?

Perini Finance & Property — deutschsprachig, vor Ort seit 2019, § 34i GewO (Register D-W-132-ZUCB-95), Portugal über einen dort zugelassenen Vermittler; wir fragen je Fall 15 bis 20 Banken an. Siegfried Perini ist als mitwirkende Person registriert.

Welche Fälle nehmen wir an?

Nicht-Residenten in Spanien und Portugal (Spanien bis 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación), Beleihung vorhandener Immobilien, Bauträgerraten während der Bauzeit und die Kombination deutsche Immobilie plus spanische Bank — Schwerpunkt ab etwa 300.000 € Darlehen — kleinere Darlehen vermitteln wir ebenfalls.

Die spanischen Banken →

Macht mich eine Empfehlung erlaubnispflichtig?

Nein. Wer nur den Kontakt herstellt oder die Möglichkeit zum Abschluss benennt, bleibt Tippgeber ohne eigene Erlaubnis nach § 34i GewO. Erlaubnispflichtig wird erst die verwaltungsmäßige Arbeit für den Darlehensnehmer — die übernehmen wir.

Was kostet es Ihren Kunden — und was bekommen Sie?

Erstgespräch, Bankvergleich und Antragskoordination sind für Ihren Kunden kostenlos; kommt die Finanzierung zustande, zahlt er 1 % der Darlehenssumme (ohne IVA) — keine Bankprovision. Ihre Beteiligung wird individuell und schriftlich vereinbart, erfolgsabhängig und fällig bei Abschluss. Wir sprechen Ihre Kunden nicht in eigener Sache an.

Was wir kosten →

Vier Ausgangslagen

Wer mit uns zusammenarbeitet

Immobilienmakler

Der Käufer steht, die Bank nicht

Reservierung läuft, Notartermin ist angedacht — und die Hausbank Ihres Käufers meldet sich nicht oder sagt ab, weil sie Nicht-Residenten in Spanien nicht bewerten kann. Wir übernehmen den Fall in dem Zustand, in dem er gerade ist.

Bauträger

Zwischenzahlungen als Vertriebsrisiko

Sie verlangen Zahlungen vor Bauabnahme, die Standardbank zahlt erst danach. Ein Käufer, dessen Finanzierung dieser Lücke wegen platzt, kostet Sie den Bauabschnitt.

Versicherungsvermittler

Kontakt hergestellt, Erlaubnis fehlt

Ihr Kunde erzählt vom Immobilienkauf in Spanien, Sie sind für die Finanzierungsvermittlung nicht zugelassen. Statt den Kontakt zu verlieren, geben Sie ihn in eine benannte Zusammenarbeit.

Berufsträger

Steuerberater, Anwälte, Vermögensverwalter

Sie beraten steuerlich, rechtlich oder vermögensseitig — und stehen plötzlich vor der Frage, ob und wer den Fall überhaupt finanziert.

Welche Fälle wir übernehmen

Kauf

Nicht-Residenten in Spanien und Portugal

Käufer mit Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens. Beleihung durch die spanische Bank bis zu 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación.

Bestand

Beleihung vorhandener Immobilien

Eine abbezahlte Immobilie setzt Kapital frei, ohne dass verkauft werden muss. Für Nicht-Residenten zeichnet das nur ein Bruchteil der Institute — welche, ist unsere Arbeit.

Neubau

Bauträgerraten während der Bauzeit

Der Bauträger verlangt Zwischenzahlungen, die Standardbank zahlt erst bei Abnahme. Für diese Lücke gibt es Lösungen — sie sind selten und deshalb der häufigste Grund, warum Käufe scheitern.

Zwei Länder

Deutschland und Spanien kombiniert

Spanische Bank auf das Objekt, deutsche Immobilie für den Rest — auch nachrangig hinter laufender Vorlast. Beide Seiten aus einer Hand, weil beide Erlaubnisse vorliegen.

Größenordnung: Unser Schwerpunkt liegt bei Darlehen ab etwa 300.000 € — kleinere Darlehen vermitteln wir ebenfalls.

Macht mich eine Empfehlung erlaubnispflichtig?

Das ist die Frage, die Partner zuerst stellen — und sie ist berechtigt. In Deutschland ist die Antwort klar geregelt und in der Praxis unkompliziert.

Erlaubnisfrei bleibt, wer die Möglichkeit zum Abschluss namhaft macht oder den Kontakt herstellt. Wer also sagt „dafür gibt es einen Spezialisten, hier ist die Nummer", handelt als Tippgeber und braucht keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO.

Erlaubnispflichtig wird es, sobald für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden — etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir, damit Sie sie nicht übernehmen müssen.

Für spanische Immobilienmakler gilt die vergleichbare Grenze nach spanischem Recht (Ley 5/2019): Wer als Kreditvermittler auftritt, benötigt eine eigene Registrierung. Wer lediglich den Kontakt herstellt, fällt nicht darunter. Auch das ist keine Rechtsberatung — im Zweifel prüfen Sie die Grenze für Ihren eigenen Berufsstand und Ihr Land selbst.

  • Ihr Kunde zahlt nur bei Erfolg. 1 % der vermittelten Darlehenssumme, ohne IVA, keine Vorkasse — wir nehmen keine Bankprovision, damit die Loyalität beim Kunden liegt.
  • Sie bleiben im Fall. Steuerliche, rechtliche und maklerbezogene Fragen beantworten wir nicht — wir liefern die Finanzierungsseite und sagen Ihnen, wo Ihre Frage aufschlägt.
  • Rückmeldung zur Machbarkeit geben wir Ihnen kurzfristig, bevor Ihr Kunde Erwartungen aufbaut.

Was Sie von uns bekommen

Einschätzung vor der Zusage an Ihren Kunden

Eckdaten genügen. Sie erfahren, ob und in welcher Struktur der Fall darstellbar ist, bevor Ihr Kunde Erwartungen aufbaut.

Ein fester Ansprechpartner vor Ort

Siegfried Perini ist als unmittelbar mitwirkende Person im Vermittlerregister eingetragen — Ihr Kontakt ist damit registriert, nicht nur Kontaktstelle.

Ein Kurzprofil zum Weiterleiten

Ein einseitiges PDF, das Sie direkt an Kunden oder Kollegen geben können, ohne dass jemand ein Formular ausfüllen muss.

Was wir nicht machen

Damit Sie nicht raten müssen:

  • Keine Honorarberatung. Wer als Immobiliardarlehensvermittler zugelassen ist, darf nach § 34i GewO nicht zugleich als Honorar-Immobiliardarlehensberater auftreten. Beides schließt sich aus.
  • Keine Steuer-, Rechts- oder Maklerberatung. Das ist Ihr Feld, und es bleibt es.
  • Keine Kleindarlehen für Renovierung und Umbau. Diese Fälle sind besser bei einer örtlichen Bank aufgehoben.
  • Kein eigener Immobilienvertrieb. Wir sprechen Ihre Kunden nicht in eigener Sache an und stehen deshalb nicht in Konkurrenz zu Ihnen.
  • Keine Bankennamen. Welches Haus einen Fall zeichnet, den nicht jede Bank annimmt, ist unser Betriebsgeheimnis — auch gegenüber Partnern. Was wir nennen, ist das Ergebnis.

Vergütung

Für Ihren Kunden gilt: Erstgespräch, Bankvergleich und Antragskoordination sind kostenlos; bei Abschluss zahlt er 1 % der vermittelten Darlehenssumme (ohne IVA), keine Bankprovision (Honorar). Für Sie als Partner regeln wir die Beteiligung individuell und schriftlich — nach Vereinbarung, erfolgsabhängig, fällig bei Abschluss. Wir nennen hier bewusst keinen Prozentsatz, weil sich die sinnvolle Ausgestaltung nach Fallart und Aufwand unterscheidet.

Zulassung und Aufsicht

Was Sie prüfen, bevor Sie einen Namen weitergeben:

  • § 34i GewO — Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittlerin, Vermittlerregister D-W-132-ZUCB-95.
  • § 34c GewO — Erlaubnis für die Vermittlung sonstiger Darlehen.
  • die grenzüberschreitende Tätigkeit in Spanien; in Portugal über einen dort zugelassenen Vermittler.
  • Vermögensschadenhaftpflicht nach den Vorgaben der ImmVermV.
  • Siegfried Perini ist im Vermittlerregister als unmittelbar bei Vermittlung und Beratung mitwirkende Person eingetragen.

Die vollständigen Angaben stehen im Impressum und auf der Seite Zulassung und Aufsicht. Für Zusammenarbeit in Deutschland gilt dieselbe Erlaubnis über perini-financeandproperty.com — relevant, wenn Ihr Kunde in Deutschland kauft oder dort bereits eine Immobilie hält.

Häufige Fragen von Partnern

Wie schnell wissen wir, ob der Fall trägt?
Eine belastbare Einschätzung geben wir nach Sichtung der Eckdaten. Die vertragsreife Zusage steht anschließend in bis zu zehn Tagen — die verbleibende Zeit bis zur Beurkundung bestimmen NIE, Tasación und die gesetzliche Frist zwischen verbindlichem Angebot und Notartermin, nicht die Bank.
Mein Kunde ist über 65. Ist das ein Ausschluss?
Nein. Das Darlehen muss in der Regel bis zum 75. Lebensjahr getilgt sein — bei zwei Darlehensnehmern zählt jedoch das Alter des jüngeren. Ein Kind kann als zweiter Darlehensnehmer eintreten — beide kommen ins Grundbuch, das Kind mit einem Mindestanteil von 10 %; eigenes anrechenbares Einkommen ist dafür nicht erforderlich. Das verlängert die mögliche Laufzeit erheblich.
Der Kunde will nicht verkaufen, braucht aber Liquidität.
Dann ist die Beleihung des vorhandenen Objekts der Weg. Für Nicht-Residenten zeichnen das nur sehr wenige Institute, in der Regel bis zur Hälfte des Gutachterwerts und mit nachzuweisender Verwendung. Wir sagen Ihnen vorab, ob der Bestand die Voraussetzungen erfüllt.
Sprechen Sie meine Kunden anschließend selbst an?
Nein. Wir bearbeiten den Fall, den Sie uns geben, und werben in diesem Zusammenhang nicht für eigene Angebote bei Ihrem Kunden. Wir verkaufen keine Immobilien und stehen deshalb auch später nicht in Konkurrenz zu Ihnen.
Können wir gemeinsam mit dem Kunden sprechen?
Gern. Viele Fälle klären sich in einem Gespräch zu dritt schneller, weil steuerliche, rechtliche und finanzierungstechnische Fragen zusammenhängen — etwa bei der Frage, wer als Darlehensnehmer auftritt.

Fall kurz schildern, Machbarkeit zurückbekommen

Schreiben Sie mir per WhatsApp die Eckdaten — Objekt, Land, Größenordnung, Alter und Einkommenssituation des Kunden — oder buchen Sie direkt ein Gespräch. Sie bekommen eine Einschätzung, bevor Ihr Kunde Erwartungen aufbaut.

Kurzprofil als PDF (1 Seite) →
Kurz per Formular anfordern — gedacht zum Weiterleiten an Kunden oder Kollegen.

Verwandt: die vier Strukturen · Ablauf und Vorlaufzeiten · Marktcheck