Praxis Spanien-Kauf

NIE-Nummer für Deutsche beantragen

Ohne NIE kein spanischer Immobilienkauf, kein Bankkonto, kein Versorgungsvertrag. Drei Wege im Vergleich, Schritt für Schritt.

Rechtlicher Hinweis

Autor & regulatorische Trennung. Inhaltlicher Autor: Siegfried Perini. Hypothekenvermittlung in Spanien und Portugal erfolgt über die §34i-Erlaubnis von Olga Nikushkina (BAFA-notifiziert). Diese Anleitung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Grundlagen

Was ist die NIE?

Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Pflicht für jeden Immobilienkauf, jede Hypothek, jede Bankkontoeröffnung und jeden Strom-/Wasser-Versorgungsvertrag. Ohne NIE läuft in Spanien nichts. Sie ist lebenslang gültig und begründet weder Wohnsitz noch Steuerpflicht in Spanien.

Drei Wege im Vergleich

Wie beantrage ich die NIE?

Weg 1 · Konsulat DE

Spanisches Konsulat in Deutschland

Termin bei einem der spanischen Generalkonsulate (Berlin, Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart). Bearbeitungszeit 2–6 Wochen. Staatliche Gebühr ca. 12 € (Modelo 790 Tasa 012). Geringer Aufwand für Käufer ohne geplanten Spanien-Termin.

Weg 2 · vor Ort in ES

Direkt bei der Policía Nacional

Termin in der zuständigen Polizeidienststelle (Comisaría de Policía Nacional) am Aufenthaltsort in Spanien. Schneller (oft 1–2 Wochen), erfordert aber persönliche Anwesenheit. Gleiche staatliche Gebühr ca. 12 €.

Weg 3 · Vollmacht (Poder)

Per notarieller Vollmacht

Notarielle Spezialvollmacht für einen Anwalt oder Gestor in Spanien — die einzige Möglichkeit, die NIE rein remote zu erhalten. Dienstleisterkosten 200–600 € je nach Anbieter, plus die staatliche Gebühr. Empfehlenswert ohne Spanien-Reise vor Notartermin.

Unterlagen

Was muss ich mitbringen?

  • Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie)
  • Antragsformular EX-15
  • Begründung — in der Regel Vorvertrag oder Reservierungsvereinbarung der Immobilie
  • Gebührenbeleg Modelo 790 Tasa 012
  • Bei Weg 3: notarielle Vollmacht (Poder)

Hinweis zum „Voll-Online"-Mythos: Eine echte Online-Beantragung über digitales Zertifikat existiert technisch — setzt aber selbst eine NIE voraus (Henne-Ei-Problem). In der Praxis: Termin online buchen, persönlich oder per Vollmacht erscheinen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert die NIE-Beantragung?
In Spanien direkt 1–2 Wochen. Konsulat in Deutschland 2–6 Wochen. Vollmacht-Weg ca. 2–3 Wochen.
Was kostet die NIE-Nummer?
Staatliche Gebühr (Modelo 790 Tasa 012) ca. 12 €. Bei Vollmacht 200–600 € Dienstleister zusätzlich.
Brauche ich für eine NIE einen Wohnsitz in Spanien?
Nein. Die NIE ist für Nicht-Residenten verfügbar und begründet weder Wohnsitz noch Steuerpflicht.
Verfällt die NIE-Nummer?
Die Nummer ist lebenslang. Der Bescheid kann nach 3 Monaten ablaufen — Neuausstellung mit gleicher Nummer möglich.
Kann ich die NIE rein online beantragen?
Voll-online nur mit digitalem Zertifikat, das selbst eine NIE voraussetzt. Praktisch: Termin online buchen, persönlich oder per Vollmacht erscheinen.
Wer hilft bei der NIE-Beantragung?
Anwälte und Gestores in Spanien bieten den Vollmacht-Weg an. Ich vermittle bei Bedarf einen Anwalt — als Teil meines Hypotheken-Koordinationspakets.

Hypothek und Kaufprozess aus einer Hand

Ich begleite Sie vom NIE/NIF-Antrag über Bank und CPCV bis zur Escritura — auf Deutsch, mit Anwalt und Gestor vor Ort.

Selbstauskunft · Self-Disclosure

Selbstauskunft zum Ausfüllen

Für die Bankanfrage brauche ich Ihre Eckdaten. Füllen Sie die zweisprachige Selbstauskunft (DE/EN, inkl. NIE/NIF) aus — die Grundlage jeder Finanzierung in Spanien und Portugal.

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Kostenlos · keine Steuer- oder Rechtsberatung.