BemessungWelcher Wert angesetzt wird — und welche Schulden abgezogen werden dürfen
Zwei Fragen entscheiden über die tatsächliche Belastung, und beide werden in Überblicksartikeln meist übersprungen.
Erstens der Wert. Angesetzt wird nicht der Marktpreis, den ein Makler nennt, sondern der höchste der amtlich vorgesehenen Vergleichswerte — Katasterwert, der bei Erwerb festgestellte Wert oder der Kaufpreis. Wer den Katasterwert seiner Immobilie nicht kennt, kennt seine Bemessungsgrundlage nicht. Er steht im Katasterauszug und taucht ebenso in der Rechnung für die IBI auf.
Zweitens die Schulden. Abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die mit dem in Spanien belegenen Vermögen zusammenhängen. Genau hier liegt die Grenze, die der Tribunal Supremo gezogen hat: Eine Hypothek, die zum Erwerb oder zur Renovierung der Immobilie aufgenommen wurde, mindert das Nettovermögen — eine später auf dieselbe Immobilie aufgenommene Hypothek zu anderem Zweck nicht. Das ist kein Detail, sondern der Unterschied zwischen Wirkung und Nichtwirkung, und es ist der Grund, warum die Reihenfolge zählt: Finanzierung beim Kauf ist etwas anderes als Beleihung Jahre danach.
Für die Beleihung eines bereits abbezahlten Bestands gelten deshalb andere Überlegungen — dazu Immobilie in Spanien beleihen. Dies ist keine Steuerberatung; die Anwendung im Einzelfall gehört zu einem spanischen Steuerberater.