Welche laufenden Pflichten kommen neben der Vermögensteuer dazu?
Sie steht neben mehreren anderen Positionen, die Eigentümer ohne spanischen Wohnsitz jedes Jahr betreffen. Wer nur eine davon kennt, plant die Haltekosten zu niedrig:
Modelo 210 — die Nichtresidentensteuer. Sie fällt auch dann an, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt und nie vermietet wird. IBI — die kommunale Grundsteuer, unabhängig von Nutzung und Wohnsitz. Plusvalía — beim Verkauf, auf den Bodenwertzuwachs, kommunal erhoben.
Modelo 720 — reine Meldepflicht, und zwar in die andere Richtung: Sie betrifft in Spanien Ansässige mit Vermögen im Ausland, nicht Nicht-Residenten mit einer spanischen Immobilie.
Erbschaft- und Schenkungsteuer — regional sehr unterschiedlich geregelt und bei der Planung der Weitergabe oft der größere Posten als die Vermögensteuer selbst.
Weil alle diese Größen regional auseinandergehen, ist die Regionenwahl bei Käufern mit Spielraum kein Nebenaspekt. Was die einzelnen Regionen unterscheidet, steht unter Regionen und Finanzierung; die Nebenkosten beim Kauf rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner je Autonomer Gemeinschaft durch.
Vermögenssteuer in Spanien: Wer zahlt sie als Nicht-Resident? Als Nicht-Resident zahlen Sie die Vermögenssteuer auf Ihr in Spanien belegenes Nettovermögen, im Kern den Immobilienwert abzüglich Schulden. Der Freibetrag beträgt 700.000 € pro Person; Ehepaare, die je zur Hälfte im Grundbuch in Spanien stehen, verdoppeln ihn faktisch.
Vermögenssteuer-Tabelle für Spanien: Welche Freibeträge gelten je Region? Der nationale Freibetrag beträgt 700.000 € pro Person und gilt etwa in Katalonien, in der Region Valencia und auf den Kanaren. Die Balearen haben 3 Mio. € je Person (Ehepaare 6 Mio. €); bei der Vermögenssteuer in Andalusien gilt eine Bonifikation von 100 %. Oberhalb des Freibetrags gilt ein gestaffelter Tarif von 0,28 % bis 3,45 %.
Wie senkt eine Hypothek auf Mallorca die Steuerlast? Bei den Hypothekenoptionen für Ausländer auf Mallorca zählt: Die Vermögenssteuer wird auf das Nettovermögen berechnet, also Immobilienwert minus Hypothek, und auf der Insel bleiben zudem 3 Mio. € je Person steuerfrei. Abzugsfähig ist die Hypothek nur, wenn sie zum Kauf oder zur Renovierung aufgenommen wurde (Tribunal Supremo, Urteil 167/2023).