Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien?
Je nach Region 10–13 % des Kaufpreises. Die größte Position ist die ITP (Grunderwerbsteuer): Balearen gestaffelt 8–13 % (400.000 € 8 %, bis 2 Mio. gestuft, darüber 13 %), Andalusien 7 %, Katalonien gestaffelt 10–13 % (Decret llei 5/2025), Valencia 9 % (11 % über 1 Mio), Kanaren 6,5 %. Hinzu kommen Notar (0,5–1 %), Grundbuch (0,3–0,5 %), Anwalt (1 %) und NIE-Beantragung. Die AJD auf die Hypothek zahlt seit 2018 die Bank, nicht der Käufer.
Warum sind die Nebenkosten in Portugal niedriger?
Die IMT ist gestaffelt — für mittlere Kaufpreise ergeben sich oft niedrigere Effektivsätze als die spanische pauschale ITP. Zusätzlich gibt es weniger Zwischensteuern. Insgesamt 7–10 % Nebenkosten. Für Nicht-Residenten gilt seit 25.5.2026 ein IMT-Fixsatz von 7,5 % (DL 97/2026), außer bei Steuerresidenz binnen zwei Jahren oder moderater Vermietung.
Kann ich die Nebenkosten als Eigenkapital nutzen?
Nein, im Gegenteil: Kaufnebenkosten müssen zusätzlich zum Eigenkapital aufgebracht werden, weil sie nicht finanzierbar sind. Bei 70 % Beleihung in Spanien und 11 % Nebenkosten brauchen Sie also 30 + 11 = ca. 41 % Eigenmittel des Kaufpreises.
Was kostet ein guter Anwalt in Spanien?
Übliche Honorare: 1 % des Kaufpreises, mindestens 1.500–2.000 €. Bei komplexeren Käufen (Bauträger, Sanierungsobjekte) auch höher. Ein guter Anwalt prüft Lasten, Mängel, Lizenzen — und ist sein Geld wert.
Wer zahlt die AJD bei einer Hypothek?
Nicht Sie, sondern die Bank. Seit dem 10. November 2018 ist bei Hypothekenurkunden der Darlehensgeber Schuldner der AJD (Real Decreto-ley 17/2018, bestätigt durch die Ley 5/2019). Sie ist damit kein Käuferposten mehr und darf auch nicht per Vertragsklausel auf Sie abgewälzt werden. Als Käufer zahlen Sie AJD nur beim Neubau — dort auf die Kaufurkunde, weil diese der IVA unterliegt; je nach Region rund 0,75–1,5 % (Comunitat Valenciana 1,4 %).