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Kaufnebenkosten-Rechner Spanien: Welcher Satz gilt in Ihrer Region?

Die Erwerbsteuer ist in Spanien Sache der Autonomen Gemeinschaft und reicht von 6 % in Madrid bis zu gestaffelten 13 % auf den Balearen und in Katalonien. Der Rechner auf dieser Seite zeigt für Ihren Kaufpreis und Ihre Region sofort Steuer, Notar, Grundbuch und Anwalt. Alle Sätze mit Rechtsgrundlage stehen darunter, und wer mit eigenen Zahlen weiterrechnen will, bekommt zusätzlich die Excel-Mappe.

Gibt es einen Kaufnebenkosten-Rechner für Spanien?

Ja, direkt auf der Seite. Kaufpreis, Region und Art der Immobilie eintragen, der Rechner zeigt Steuer, Notar, Grundbuch und Anwalt als Summe in Euro und Prozent. Die Erwerbsteuer legt jede Autonome Gemeinschaft selbst fest, von 6 % in Madrid bis zu gestaffelten 13 % auf den Balearen und in Katalonien.

Ihre geschätzten Kaufnebenkosten

Mit aktiviertem JavaScript rechnet dieser Rechner sofort. Ohne JavaScript gelten die Sätze in der Tabelle weiter unten.

Modellrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gestaffelte Sätze (Balearen, Katalonien, Valencia) werden auf den jeweiligen Teil des Preises angewendet. Notar, Grundbuch und Anwalt sind Größenordnungen wie auf der Seite Kosten beim Immobilienkauf in Spanien. Nicht enthalten sind NIE, Tasación, Gestoría und Bankgebühren. Ermäßigte Sätze sind nicht berücksichtigt. Beim Neubau liegt die Summe wegen der IVA höher als beim Bestandskauf.

Was die Excel-Mappe zusätzlich kann

Die Sätze oben stehen offen auf dieser Seite — dafür brauchen Sie nichts anzufordern. Die Mappe nimmt Ihnen das Rechnen ab: Sie tragen Kaufpreis, Region und Darlehenshöhe ein, die Datei setzt den passenden Satz an und weist Nebenkosten, Gesamtaufwand und Eigenkapitalbedarf für Ihr Objekt aus.

  • Mit eigenen Zahlen rechnen · alle blau markierten Felder sind frei änderbar
  • Spanien und Portugal · regionale Sätze und IMT-Pauschale hinterlegt
  • Varianten vergleichen · dieselbe Immobilie in zwei Regionen nebeneinander
  • Direkt per E-Mail · als Anhang, sofort nutzbar

Rechner anfordern

Die Excel-Datei mit den Kaufnebenkosten für Spanien und Portugal (zwei Blätter, Deutsch und Englisch) lässt sich per Formular anfordern oder direkt öffnen.

Kaufnebenkosten Spanien und Portugal berechnen (XLSX, 2 Blätter, DE/EN) — direkt öffnen, ohne Formular.

Kaufnebenkosten Spanien berechnen: Kaufpreis und Region eintragen

Der Rechner setzt die Sätze aus der Tabelle an und zeigt Steuer, Notar, Grundbuch und Anwalt als Summe in Euro und Prozent. Es wird nichts gesendet.

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien und Portugal? Die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien hängen vor allem an der Erwerbsteuer, die jede Autonome Gemeinschaft selbst festsetzt: Die ITP beim Bestandskauf reicht von 6 % in Madrid über 6,5 % auf den Kanaren bis zu gestaffelten 13 % auf den Balearen und in Katalonien.

Beim Neubau vom Bauträger tritt an ihre Stelle die IVA von 10 % — auf den Kanaren die IGIC von 7 % — zuzüglich der Stempelsteuer AJD auf die Kaufurkunde. Dazu kommen Notar, Grundbuch, die Tasación und, falls beauftragt, der Anwalt.

In der Summe sind je nach Region und Objektart rund 10 bis 13 % des Kaufpreises einzuplanen, die keine Bank mitfinanziert.

Für Portugal gilt seit dem 25.05.2026 ein einheitlicher IMT-Satz von 7,5 % für Nicht-Residenten, dazu 0,8 % Imposto do Selo auf den Erwerb und 0,6 % auf das Darlehen ab fünf Jahren Laufzeit. Die Tabellen unten nennen zu jedem Satz die Rechtsgrundlage.

Ermäßigte Sätze setzen fast durchgängig Eigennutzung als Hauptwohnsitz voraus und sind für Nicht-Residenten meist nicht erreichbar.

Der Rechner setzt die Sätze aus der Tabelle weiter unten an und zeigt Steuer, Notar, Grundbuch und Anwalt als Summe in Euro und Prozent. Das Ergebnis bleibt auf dieser Seite, es wird nichts gesendet.

Beispiel ohne Rechner: Bestandskauf für 400.000 € auf den Balearen. ITP 8 % = 32.000 €, Notar 2.000 bis 4.000 €, Grundbuch 1.200 bis 2.000 €, Anwalt 4.000 €, zusammen 39.200 bis 42.000 € (9,8 bis 10,5 % des Kaufpreises).

Plus Excel zum Selbstrechnen: Kaufpreis, Region und Darlehenshöhe eintragen — die Mappe rechnet Nebenkosten und Eigenkapitalbedarf durch.

Für Spanien und Portugal: Regionale Sätze für Spanien und die IMT-Pauschale für Portugal sind beide hinterlegt.

Erwerbsteuer je Autonomer Gemeinschaft

Die ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie an. Beim Neubau vom Bauträger tritt an ihre Stelle die IVA von 10 % — auf den Kanaren die IGIC von 7 % — zuzüglich der Stempelsteuer AJD auf die Kaufurkunde. Die Sätze ändern sich politisch und teils unterjährig; Katalonien zuletzt zum 27.06.2025, Murcia zum 25.07.2025, Valencia zum 01.06.2026.

ITP beim Bestandskauf und AJD je Autonomer Gemeinschaft, Stand 19.08.2026: Illes Balears
Mallorca, Ibiza, Menorca
— ITP Bestandskauf: ITP 8 / 9 / 10 / 12 / 13 % gestaffelt (Stufen bei 400.000 €, 600.000 €, 1 Mio. €, 2 Mio. €); AJD: AJD 1,5 % · ab 1 Mio. € 2 % · Hauptwohnung bis 270.151,20 € → 1 %; Rechtsgrundlage: DL 1/2014 Art. 10, 14 quater, 17, 17 bis · reformiert durch DL 4/2023 vom 18.07.2023, integriert durch Ley 11/2023.

Catalunya
Barcelona, Costa Brava
— ITP Bestandskauf: ITP 10 / 11 / 12 / 13 % gestaffelt (Stufen bei 600.000 €, 900.000 €, 1,5 Mio. €) · 20 % für Großinvestoren ab 10 Objekten; AJD: AJD 1,5 % · Hypothekenbestellung 2 %; Rechtsgrundlage: DL 1/2024 vom 12.03.2024 (DOGC) · Decret Llei 5/2025 vom 25.03.2025 (BOE-A-2025-10270), in Kraft seit 27.06.2025.

Comunitat Valenciana
Costa Blanca, Valencia, Dénia, Jávea, Moraira, Torrevieja
— ITP Bestandskauf: ITP 9 % bis 1 Mio. €, 11 % darüber; AJD: AJD 1,4 %; Rechtsgrundlage: Ley 13/1997 Art. 13/14 · Ley 5/2025 vom 30.05.2025 (DOGV 31.05.2025), gültig seit 01.06.2026.

Andalucía
Costa del Sol, Marbella, Málaga
— ITP Bestandskauf: ITP 7 %; AJD: AJD 1,2 %; Rechtsgrundlage: Ley 5/2021 vom 20.10.2021 (BOE-A-2021-17915), Art. 41 und 50.

Región de Murcia
Murcia, Küste südlich der Costa Blanca
— ITP Bestandskauf: ITP 7,75 %; AJD: AJD 1,5 %; Rechtsgrundlage: DL 1/2010 (BOE-A-2011-10542) · geändert durch Ley 3/2025, wirksam ab 25.07.2025 (BORM).

Canarias
Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote
— ITP Bestandskauf: ITP 6,5 % · beim Neubau statt der IVA die IGIC 7 %; AJD: AJD 0,75 % · bei IGIC-/IVA-Vorgängen 1 %; Rechtsgrundlage: DL 1/2009 vom 21.04.2009 (BOC 77), Art. 31–37 · geändert durch Ley 11/2015 und Ley 19/2019.

Comunidad de Madrid
Madrid
— ITP Bestandskauf: ITP 6 %; AJD: AJD 0,75 %; Rechtsgrundlage: DL 1/2010 vom 21.10.2010, Art. 28 und 36/38 bis · gesenkt durch Ley 5/2024 vom 20.11.2024.

Quellenlage: Spanien sekundär mit benannter Rechtsgrundlage (je Gemeinschaft abgerufen am 19.08.2026; AJD Balearen ab 1 Mio. € und AJD Kanaren 1 % bei IGIC-/IVA-Vorgängen: guiafiscal.es, abgerufen am 01.10.2026), Portugal amtlich. Vor einer verbindlichen Aussage gegenüber Ihrem Notar oder Steuerberater gegen BOE, BOC, DOGC oder DOGV prüfen. Wiedervorlage quartalsweise.

Ermäßigte Sätze sind für Nicht-Residenten meist nicht erreichbar. Sie setzen fast durchgängig Eigennutzung als Hauptwohnsitz voraus und hängen an persönlichen Merkmalen — Alter, kinderreiche Familie, Behinderung ab 65 %, in Murcia zusätzlich an einer Einkommensgrenze von 40.000 €. Für die typische Zweitwohnsitz-Konstellation gilt der Regelsatz.

Details je Standort: Costa Blanca · Mallorca · Valencia · Marbella · Kanaren · Madrid · Murcia.

IMT für Nicht-Residenten: 7,5 % ab dem ersten Euro

Portugal kennt keine regionale Staffelung wie Spanien. Für Käufer ohne portugiesischen Steuerwohnsitz gilt beim Erwerb eines städtischen Gebäudes oder einer Eigentumseinheit zu Wohnzwecken ein einheitlicher IMT-Satz von 7,5 % — ab dem ersten Euro, ohne progressive Staffel und ohne die Befreiung für die Hauptwohnung. Grundlage ist Artigo 17.º Nr. 10 des Código do IMT, eingeführt durch das Decreto-Lei 97/2026 und in Kraft seit dem 25.05.2026.

Dazu kommt die Stempelsteuer Imposto do Selo von 0,8 % auf den Erwerb und, wenn finanziert wird, weitere 0,6 % Stempelsteuer auf das Darlehen, sofern dessen Laufzeit fünf Jahre oder mehr beträgt. Für Madeira und die Azoren führt Artigo 17 CIMT keine eigenen Sätze — dort gilt dieselbe Pauschale wie auf dem Festland.

Erstattet wird die Differenz nur in zwei Fällen: wenn Sie binnen zwei Jahren den Steuerwohnsitz in Portugal begründen, oder bei moderater Vermietung — Mietvertrag binnen sechs Monaten, höchstens 2.300 € Monatsmiete, mindestens 36 Monate innerhalb der ersten fünf Jahre. Rechenbeispiele und Ausnahmen im Detail.

Referenzwert: Warum die Steuer höher sein kann, als der Kaufpreis erwarten lässt: Beim Bestandskauf wird die ITP nicht allein vom vereinbarten Kaufpreis berechnet, sondern vom höheren Wert aus Kaufpreis und dem Referenzwert (valor de referencia), den das Kataster für die Immobilie führt. Die Regel gilt seit dem 01.01.2022 (Ley 11/2021, Art. 10 Abs. 2 TRLITPAJD) und nicht im Baskenland und in Navarra, die eigene Steuerregeln haben.

Liegt der Referenzwert über Ihrem Kaufpreis, fällt die ITP entsprechend höher aus, als der Rechner ohne Referenzwert zeigt. Tragen Sie ihn im Rechner oben im Feld „Katasterreferenzwert“ ein, wenn Sie ihn kennen. Den Wert fragen Sie vor der Unterschrift beim Kataster oder über Ihren Steuerberater ab.

Beim Neubau vom Bauträger bemisst sich die IVA am vereinbarten Preis, der Referenzwert spielt dafür keine Rolle. Ob und wie er bei der AJD auf die Kaufurkunde wirkt, klären Sie vor der Beurkundung mit Notar oder Steuerberater.

Quelle: Colegio de Registradores / Notarios y Registradores, „Entrada en vigor del valor de referencia fiscal“; Rechtsgrundlage Ley 11/2021, abgerufen am 01.10.2026.

Nebenkosten Kauf Immobilie Spanien: Woraus sich die Kaufnebenkosten zusammensetzen

In Spanien liegen die Nebenkosten beim Immobilienkauf insgesamt bei 10 bis 13 % des Kaufpreises, in Portugal bei rund 10 % (Perini-Checklisten Hypothek Spanien und Portugal, Stand Juli 2026). Die Steuer ist der größte, aber nicht der einzige Posten:

  • Erwerbsteuer — der größte Posten: Beim Bestandskauf die ITP der Autonomen Gemeinschaft (Tabelle oben). Beim Neubau vom Bauträger tritt an ihre Stelle die IVA von 10 % — auf den Kanaren stattdessen die IGIC von 7 %. Bemessungsgrundlage der ITP beim Bestandskauf ist der höhere Wert aus Kaufpreis und Katasterreferenzwert (Abschnitt „Referenzwert“ unten); die IVA beim Neubau bemisst sich am vereinbarten Preis.
  • AJD — nur beim Neubau ein Käuferposten: Die Stempelsteuer AJD zahlt der Käufer auf die Kaufurkunde, weil diese der IVA unterliegt. Auf die Hypothekenurkunde zahlt sie seit dem 10.11.2018 die Bank, nicht der Kunde: Real Decreto-ley 17/2018 vom 08.11.2018 (BOE 09.11.2018) hat Art. 29 RDLeg 1/1993 geändert, die Ley 5/2019 (LCCI) hat es bestätigt. Abwälzen per Vertragsklausel ist ausgeschlossen. Jede Nebenkostenaufstellung mit der Zeile „AJD auf die Hypothek“ als Käuferkosten ist falsch.
  • Notar (notario): Die Beurkundung der Escritura folgt einer staatlich festgelegten Gebührentabelle, nicht freier Vereinbarung — Kaufpreis, Urkundenlänge und Zahl der Kopien bestimmen den Betrag. Bei einer Finanzierung entsteht eine zweite, getrennte Notargebühr für die Darlehensurkunde.
  • Registro de la Propiedad (Grundbuch): Die Eintragung des Eigentums und gegebenenfalls der Hypothek ins spanische Grundbuch. Sie geschieht nach der Beurkundung und verzögert bei Neubauten regelmäßig die letzte Auszahlung der Bank.
  • Gestoría: Die Gestoría übernimmt nach der Unterschrift die Verwaltungsschritte: Steuervoranmeldung, Registereintragung, Ummeldung der Versorger. Sie ersetzt nicht den Anwalt, der vor der Unterschrift Nota Simple, Vertragsklauseln und Lastenfreiheit prüft — beide Rollen sind getrennt.
  • Tasación (Bankbewertung): Ohne Tasación keine Hypothek. Finanziert wird stets der niedrigere Wert aus Kaufpreis und Tasación — liegt die Bewertung unter dem Kaufpreis, zahlen Sie die Differenz aus Eigenmitteln, zusätzlich zu den Nebenkosten.
  • NIE und laufende Nebenkosten: Die NIE ist vor Vertragsabschluss erforderlich. Nach dem Kauf laufen IBI, Gemeinschaftskosten und — bei Nicht-Residenten — die jährliche Steuererklärung weiter; das ist keine Kaufnebenkosten-, sondern eine Haltekostenfrage.

Der Punkt, an dem Käufe scheitern: Die Bank finanziert die Nebenkosten nicht. Beleihungsgrundlage ist der Objektwert, nicht der Gesamtaufwand. Zu den rund 30 % Eigenkapital, die eine spanische Bank von Nicht-Residenten erwartet, kommen die 10 bis 13 % Nebenkosten also obendrauf — sie sind vollständig aus eigenen Mitteln zu tragen. Wer diese Lücke erst beim Notartermin bemerkt, hat ein Problem, das keine Kondition mehr löst. Ein Weg, sie zu schließen.

Wann welches Geld anfällt: die Zahlungsreihenfolge beim Immobilienkauf in Spanien

Die Kaufnebenkosten werden nicht am Tag der Beurkundung auf einmal fällig, und die Bank finanziert sie nicht. Wer nur den Notartermin plant, braucht das Geld für die ersten Schritte schon früher:

  • NIE beantragen: Die Steuernummer ist vor Vertragsabschluss nötig. Vor Ort dauert sie 1 bis 2 Tage, über ein Konsulat mehrere Wochen bis Monate.
  • Arras-Vertrag und Anzahlung: Der Vorvertrag (arras penitenciales) verlangt üblicherweise eine Anzahlung von 10 %. Ohne Finanzierungsvorbehalt (condición suspensiva) ist sie bei einer Absage der Bank verloren.
  • Tasación und Bankzusage: Das Wertgutachten dauert 5 bis 10 Arbeitstage, vorab beauftragt geht es schneller. Die Bearbeitung bis zur Zusage braucht bei vollständigen Unterlagen 3 Tage bis 4 Wochen, und zwischen Bankangebot (FEIN) und Beurkundung liegen mindestens 10 Tage.
  • Beurkundung beim Notar: Am Tag der Urkunde fließen der Restkaufpreis und die Notargebühr. Bei einer Finanzierung entsteht dazu die zweite, getrennte Notargebühr für die Darlehensurkunde.
  • Steuer und Grundbuch nach der Unterschrift: Danach folgen die Steuer des Geschäfts (ITP beim Bestand, IVA und AJD beim Neubau) und die Eintragung ins Grundbuch, die in der Regel die Gestoría abwickelt.

Quelle: Perini-Checkliste Hypothek Spanien (Stand 21.09.2026), Ley 5/2019 (FEIN-Frist).

Was dieser Rechner nicht ersetzt: Modellrechnung auf Basis Ihrer Annahmen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Notar-, Grundbuch- und Gestoría-Kosten sowie das Anwaltshonorar richten sich nach Aufwand und Objekt; die Größenordnungen dieser Posten stehen auf der Seite Kosten beim Immobilienkauf in Spanien. Für Ihre Steuererklärung ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.

Weiter: Finanzierungsrechner · Unterlagen-Checklisten

Nebenkosten Kauf Immobilie Spanien: Welche Posten fallen in Ihrer Region an? In jeder Region fallen Erwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Tasación und, falls beauftragt, der Anwalt an. Die Erwerbsteuer legt jede Autonome Gemeinschaft selbst fest: Beim Bestandskauf reicht die ITP von 6 % in Madrid über 6,5 % auf den Kanaren bis zu gestaffelten 13 % auf den Balearen und in Katalonien. Beim Neubau tritt die IVA von 10 % plus AJD an ihre Stelle.

Wann fließt welches Geld beim Kauf? Zuerst kommt die Anzahlung im Arras-Vertrag, üblicherweise 10 % des Kaufpreises. Am Tag der Beurkundung folgen der Restkaufpreis und die Notargebühr, danach die Steuer des Geschäfts und die Grundbuch-Eintragung. Die einzelnen Schritte mit Fristen stehen im Abschnitt zur Zahlungsreihenfolge.

Gelten ermäßigte Steuersätze auch für Nicht-Residenten? Meist nicht. Ermäßigte Sätze setzen fast durchgängig Eigennutzung als Hauptwohnsitz voraus und hängen an persönlichen Merkmalen wie Alter, kinderreicher Familie oder Behinderung ab 65 %. Für die typische Zweitwohnsitz-Konstellation gilt der Regelsatz, auf den der Rechner oben rechnet.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Portugal? Für Nicht-Residenten gilt seit dem 25.05.2026 ein einheitlicher IMT-Satz von 7,5 % ab dem ersten Euro, dazu 0,8 % Imposto do Selo auf den Erwerb. Wird finanziert, kommen 0,6 % Stempelsteuer auf das Darlehen hinzu, wenn es fünf Jahre oder länger läuft. Insgesamt sind es rund 10 % des Kaufpreises.

Welche Kosten fallen nach dem Kauf an? Nach dem Kauf laufen die kommunale Grundsteuer IBI und die Gemeinschaftskosten weiter, bei Nicht-Residenten kommt die jährliche Steuererklärung hinzu. Das sind keine Kaufnebenkosten, sondern Haltekosten, und sie stehen nicht im Rechner oben.

Häufige Fragen

Gibt es einen Rechner für die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien?

Ja, direkt auf dieser Seite: Kaufpreis, Region und Art der Immobilie eintragen, und der Rechner zeigt Steuer, Notar, Grundbuch und Anwalt in Euro und Prozent. Die Sätze je Autonomer Gemeinschaft stehen darunter mit Rechtsgrundlage (ITP von 6 % in Madrid bis gestaffelt 13 % auf den Balearen und in Katalonien). Zusätzlich gibt es eine kostenlose Excel-Mappe für Spanien und Portugal, in der Sie mit eigenen Zahlen weiterrechnen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Spanien?

Das hängt von der Autonomen Gemeinschaft ab, nicht vom Staat. Beim Bestandskauf liegt die ITP bei 6 % in Madrid, 6,5 % auf den Kanaren, 7 % in Andalusien, 7,75 % in Murcia, 9 % bis 1 Mio. € (darüber 11 %) in Valencia sowie gestaffelt 8 bis 13 % auf den Balearen und 10 bis 13 % in Katalonien.

Welche Steuer fällt beim Neubau an?

Beim Neubau vom Bauträger tritt an die Stelle der ITP die IVA von 10 %, auf den Kanaren die IGIC von 7 %. Dazu kommt die Stempelsteuer AJD auf die Kaufurkunde, je nach Region zwischen 0,75 und 2 %.

Was ist der Referenzwert und warum kann er mich Geld kosten?

Der Referenzwert (valor de referencia) ist ein vom Kataster geführter Wert der Immobilie. Beim Bestandskauf wird die ITP vom höheren Wert aus Kaufpreis und Referenzwert berechnet, seit dem 01.01.2022. Liegt er über dem Kaufpreis, wird die Steuer also höher, als der Kaufpreis erwarten lässt, und Sie können den Wert vor der Unterschrift abfragen.

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

In der Regel nicht, denn die Bank beleiht den Objektwert und nicht den Gesamtaufwand. Zu den rund 30 % Eigenkapital, die eine spanische Bank von Nicht-Residenten erwartet, kommen die 10 bis 13 % Nebenkosten obendrauf. Sie sind aus eigenen Mitteln zu tragen.

Wer zahlt die AJD bei einer Hypothek?

Seit dem 10.11.2018 zahlt die Bank die AJD auf die Hypothekenurkunde, nicht der Käufer (Real Decreto-ley 17/2018, bestätigt durch die Ley 5/2019). Abwälzen per Vertragsklausel ist ausgeschlossen. Als Käufer zahlen Sie AJD nur beim Neubau, auf die Kaufurkunde.

Was kostet der Notar beim Immobilienkauf in Spanien?

Die Notargebühr richtet sich nach einer staatlich festgelegten Gebührentabelle und liegt bei etwa 0,5 bis 1 % des Kaufpreises. Kaufpreis, Urkundenlänge und Zahl der Kopien bestimmen den Betrag. Bei einer Finanzierung kommt eine zweite, getrennte Gebühr für die Darlehensurkunde hinzu.

Was kostet ein Anwalt beim Immobilienkauf in Spanien?

Üblich sind etwa 1 % des Kaufpreises, mindestens rund 1.500 bis 2.000 €. Bei mehr Prüfaufwand, etwa beim Bauträger oder bei Sanierungsobjekten, kann das Honorar höher liegen. Der Anwalt prüft vor der Unterschrift Lasten, Nota Simple und Lizenzen, die Gestoría erledigt danach die Verwaltungsschritte.

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