Prüfen Sie uns, bevor Sie uns empfehlen
Wer einen Mandanten oder Kunden weitergibt, haftet mit seinem Namen. Deshalb stehen hier nicht nur unsere Angaben, sondern auch die Stellen, bei denen Sie jede einzelne davon selbst nachsehen können.
Welche Zulassung hat Perini Finance & Property und wo kann ich sie prüfen?
Perini Finance & Property arbeitet unter der Erlaubnis von Olga Nikushkina als Immobiliardarlehensvermittlerin nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, ergänzt um § 34c GewO für sonstige Darlehen. Die Eintragung im Vermittlerregister trägt die Nummer D-W-132-ZUCB-95 und besteht seit dem 26. September 2016. Zuständig für Erlaubnis und Register ist die IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld. In Portugal erfolgt die Abwicklung über einen dort zugelassenen Vermittler. Siegfried Perini ist im Register als unmittelbar bei Vermittlung und Beratung mitwirkende Person eingetragen. Alle Angaben lassen sich kostenlos im öffentlichen Vermittlerregister nachprüfen. Eine Honorarberatung findet nicht statt; nach § 34i GewO schließen sich Vermittlung und Honorarberatung gegenseitig aus. Die Vergütung ist ein erfolgsabhängiges Vermittlungshonorar von 1 % der vermittelten Darlehenssumme, das der Kunde zahlt — keine Bankprovision. Rechts- und Steuerberatung gehören ausdrücklich nicht dazu.
Zulassung von Perini Finance & Property: vier Punkte
Welche Erlaubnis liegt vor?
Immobiliardarlehensvermittlerin nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, erteilt von der IHK Mittlerer Niederrhein; zusätzlich § 34c GewO für sonstige Darlehen. Erlaubnisinhaberin ist Olga Nikushkina, Perini Finance & Property.
Gilt die Erlaubnis in Spanien?
Ja — die Tätigkeit im Ausland ist im Vermittlerregister im Feld „tätig in“ sichtbar. Es gibt keine spanische Gesellschaft; die Leistung wird grenzüberschreitend aus Deutschland erbracht.
Und in Portugal?
Die Vermittlung vor Ort übernimmt ein in Portugal zugelassener Vermittler mit eigener Zulassung; Beratung und Betreuung bleiben bei uns.
Wo prüfe ich das selbst?
Im öffentlichen Vermittlerregister unter vermittlerregister.info, Registrierungsnummer D-W-132-ZUCB-95, eingetragen seit 26.09.2016 — mit Siegfried Perini als mitwirkender Person nach § 11a Abs. 1 GewO.
§34i GewO: die Angaben im Einzelnen
| Gegenstand | Angabe | Prüfbar bei |
|---|---|---|
| Erlaubnisinhaberin | Olga Nikushkina, Perini Finance & Property | Vermittlerregister |
| Erlaubnis | Immobiliardarlehensvermittlerin, § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO | IHK Mittlerer Niederrhein |
| Registrierungsnummer | D-W-132-ZUCB-95 (§ 11a Abs. 1 GewO) | vermittlerregister.info |
| Eingetragen seit | 26.09.2016 | Vermittlerregister |
| Weitere Erlaubnis | § 34c GewO für die Vermittlung sonstiger Darlehen | IHK Mittlerer Niederrhein |
| Erlaubnis- und Registerbehörde | IHK Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld | mittlerer-niederrhein.ihk.de |
| Auslandstätigkeit Spanien | § 34i GewO | Vermittlerregister, Feld „tätig in" |
| Mitwirkende Person | Siegfried Perini, eingetragen nach § 11a Abs. 1 GewO | Vermittlerregister |
| Berufshaftpflicht | Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28, 80802 München | Nachweis auf Anfrage |
| Räumlicher Geltungsbereich | Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) | Nachweis auf Anfrage |
Das Vermittlerregister nach § 11a GewO ist öffentlich und kostenlos einsehbar unter vermittlerregister.info. Sie können dort nach der Registrierungsnummer oder nach dem Namen suchen. Der Eintrag zeigt Erlaubnisart, zuständige Behörde, mitwirkende Beschäftigte und die Staaten, in denen die Erlaubnisinhaberin tätig ist.
Spanien und Portugal — was genau gilt
Die Erlaubnis ist deutsch. Für die Tätigkeit in Spanien ist sie nach § 34i Abs. 4 GewO. Wir arbeiten in Spanien direkt mit den Banken zusammen, ohne Zwischenstelle.
In Portugal läuft die Abwicklung über einen dort zugelassenen Vermittler. Der Grund ist praktischer Natur: Portugiesische Banken arbeiten erst ab bestimmten Volumina direkt mit einem ausländischen Vermittler. Die Beratung und die Betreuung bleiben bei uns, die Vermittlung vor Ort übernimmt der Partner mit eigener Zulassung.
Wir nennen das hier so genau, weil beides regelmäßig durcheinandergeht — und weil ein Berufsträger, der uns weiterempfiehlt, wissen sollte, welche Konstruktion er weitergibt.
Was wir ausdrücklich nicht sind
- Keine Honorarberatung. Nach § 34i GewO schließen sich Immobiliardarlehensvermittlung und Honorar-Immobiliardarlehensberatung gegenseitig aus. Wir sind Vermittlerin; unsere Vergütung ist ein erfolgsabhängiges Vermittlungshonorar (1 % der vermittelten Darlehenssumme, vom Kunden, keine Bankprovision) — keine Honorar-Immobiliardarlehensberatung.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir benennen, wo eine steuerliche oder rechtliche Frage aufschlägt, und beantworten sie nicht.
- Keine Anlageberatung nach § 34f GewO. Für diese Tätigkeit besteht keine Erlaubnis, und sie wird nicht ausgeübt.
- Keine Bank. Wir vergeben keine Darlehen, wir vermitteln sie.
Streitschlichtung: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Häufige Fragen zur Zulassung
Warum steht das nicht einfach im Impressum?
Was bedeutet „mitwirkende Person" im Register?
Ich empfehle einen Mandanten weiter. Werde ich dadurch erlaubnispflichtig?
Gibt es eine spanische Gesellschaft?
Etwas geprüft und eine Frage offen?
Wenn eine Angabe nicht zu dem passt, was Sie im Register sehen, sagen Sie es uns — wir klären das lieber vorab als hinterher.
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