Selbstauskunft Vorlage und Selbstauskunft Muster: Was wollen Banken in Spanien und Portugal wissen?
Die Selbstauskunft ist die strukturierte Übersicht Ihrer finanziellen Verhältnisse, die spanische und portugiesische Banken für die Kreditprüfung bei Nicht-Residenten brauchen. Alle 65 Felder aus 11 Abschnitten stehen hier auf der Seite, damit Sie vorher sehen, was zusammenzutragen ist. Die zweisprachige, am Bildschirm ausfüllbare Fassung gibt es kostenlos per E-Mail.
Selbstauskunft-Muster: Gibt es die Vorlage für die Bank?
Ja, die Selbstauskunft-Vorlage für die Bank gibt es kostenlos. Alle 65 Felder aus 11 Abschnitten stehen offen auf dieser Seite, damit Sie vorab sehen, was zusammenzutragen ist. Die zweisprachige, am Bildschirm ausfüllbare Fassung kommt per E-Mail. Sie ersetzt weder die Unterlagen der Bank noch eine Bonitätsprüfung, sie bereitet beides vor.
Was Sie bekommen
Die Liste oben ist vollständig — das Selbstauskunft-Muster ist dieselbe Struktur als ausfüllbares Dokument: zwei Spalten für Antragsteller und Mitantragsteller, Deutsch und Englisch nebeneinander, am Bildschirm ausfüllbar und unterschriftsfertig.
- Selbstauskunft DE/EN · 3 Seiten, 65 Felder, zwei Spalten, ausfüllbar oder zum Ausdrucken
- Direkt per E-Mail · als Anhang, sofort nutzbar
Selbstauskunft-Vorlage zum Ausfüllen, DE/EN (PDF, 3 Seiten) — direkt öffnen, ohne Formular.
Vermögensaufstellung DE/EN — alle Felder auf einer Seite (mit Vorlage als PDF, 2 Seiten) — Immobilien, Verbindlichkeiten und sonstige Vermögenswerte auf einem Blatt. Verlangt die Bank zusätzlich zur Selbstauskunft, sobald Immobilienbesitz im Spiel ist.
Selbstauskunft Bank Vorlage: Alle 11 Abschnitte
Die Vorlage umfasst elf Abschnitte von den persönlichen Daten über Einnahmen, Ausgaben, Eigenkapital und Immobilienvermögen bis zur Erklärung mit Unterschrift, jeweils mit zwei Spalten für Antragsteller und Mitantragsteller.
Was gehört in eine Selbstauskunft-Vorlage für eine Hypothek in Spanien? In eine Selbstauskunft-Vorlage gehört die strukturierte Übersicht Ihrer finanziellen Verhältnisse, die spanische und portugiesische Banken für die Kreditprüfung bei Nicht-Residenten verlangen.
Sie umfasst elf Abschnitte: persönliche Daten, Steuerstatus und Wohnsitz, Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern, Bankverbindung, aktuelle Tätigkeit, monatliche Nettoeinnahmen, monatliche Ausgaben, verfügbares Eigenkapital, bestehendes Immobilienvermögen, sonstige Verbindlichkeiten und die Erklärung mit Unterschrift. Jeder Abschnitt hat zwei Spalten, für Antragsteller und Mitantragsteller.
Alle Felder stehen offen auf dieser Seite, damit Sie vorab sehen, was zusammenzutragen ist — denn Nachforderungen sind der häufigste Grund, warum sich eine Finanzierung in Spanien um Wochen zieht.
Die zweisprachige, am Bildschirm ausfüllbare Fassung ist kostenlos und kommt per E-Mail; Stand der Vorlage ist Mai 2026. Sie ersetzt weder die Unterlagen der Bank noch eine Bonitätsprüfung, sie bereitet beides vor.
Ausfüllbare Fassung: Deutsch/Englisch nebeneinander, am Bildschirm ausfüllbar, per E-Mail oder direkt als PDF.
Für zwei Antragsteller: Jeder Abschnitt hat zwei Spalten — Antragsteller und Mitantragsteller.
Das ist der komplette Inhalt der Vorlage. Wer weiß, was gefragt wird, sammelt einmal, statt dreimal nachzuliefern — Nachforderungen sind der häufigste Grund, warum sich eine Finanzierung in Spanien um Wochen zieht.
Persönliche Daten (Abschnitt 1): Personal Data; Name; Vorname; Straße, Hausnummer; PLZ, Ort, Land; Geburtsdatum; Staatsangehörigkeit; Familienstand; Anzahl Kinder; Telefon / Mobil; E-Mail.
Steuer-Status und Wohnsitz (Abschnitt 2): Tax Status & Residency; Wohnsitzland (Hauptwohnsitz); Steuer-ID Deutschland (TIN); NIE (Spanien) / NIF (Portugal); Steuer-ID weiteres Land; Steuerpflicht in Deutschland: unbeschränkt oder beschränkt (NRA).
Aufenthaltstitel (falls Nicht-EU) (Abschnitt 3)
Residence Permit (if non-EU); Art des Titels; Ausstellungsdatum; Befristet bis; Niederlassungserlaubnis vorhanden?
- Bankverbindung (Abschnitt 4): Bank Account; Bankinstitut und Land; IBAN; BIC / SWIFT.
- Aktuelle Tätigkeit (Abschnitt 5): Current Employment; Beschäftigungsart; Beruf / Tätigkeit; Tätig seit; Arbeitgeber und Land; Vertragsdauer: unbefristet, Probezeit oder befristet.
- Monatliche Einnahmen (netto) (Abschnitt 6): Monthly Income (net); Lohn / Gehalt netto; Wiederkehrende variable Einnahmen; Aus selbstständiger Arbeit; Renten / Pensionen; Mieteinnahmen (kalt); Kindergeld; Unterhalt; Sonstige Einkünfte; Jede Zeile trägt ein eigenes Feld für die Währung.
- Monatliche Ausgaben (Abschnitt 7): Monthly Expenses; Wohnkosten (Miete warm oder Rate); Krankenversicherung; Sonstige Versicherungen; Lebenshaltungskosten; Kredite / Leasing; Unterhaltsverpflichtungen; Sonstige Ausgaben; Jede Zeile trägt ein eigenes Feld für die Währung.
- Verfügbares Vermögen (Eigenkapital) (Abschnitt 8): Available Equity; Bank- und Sparguthaben; Wertpapiere / Depot (Kurswert); Lebensversicherungen (Rückkaufswert); Bausparguthaben; Sonstiges Vermögen.
- Bestehendes Immobilienvermögen (Abschnitt 9): Existing Property; Anzahl Immobilien; Land und Lage; Verkehrswert gesamt; Wohnfläche gesamt; Mieteinnahmen monatlich; Bestehende Darlehen: Restschuld; Monatliche Darlehensrate; Davon in Deutschland — für Beleihung als Sicherheit; Freie Grundschuld vorhanden?
- Sonstige Verbindlichkeiten (Abschnitt 10): Other Liabilities; Art der Verbindlichkeit; Gläubiger und Land; Restschuld gesamt; Monatliche Rate gesamt; Bürgschaften / Garantien.
- Erklärung (Abschnitt 11): Declaration; Versicherung, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind; Zusage, Änderungen unaufgefordert mitzuteilen; Zweckbindung: Verarbeitung nur zur Aufbereitung der Finanzierungsanfrage; Ort, Datum und Unterschrift — Antragsteller und Mitantragsteller.
Jeder Abschnitt hat in der Vorlage zwei Spalten: Antragsteller und Mitantragsteller. Stand der Vorlage: Mai 2026.
Vier Angaben, die ein spanisches Bankformular nicht vorsieht
Die Vordrucke spanischer und portugiesischer Banken sind auf Residenten geschnitten. Bei Wohnsitz und Einkommen im Ausland fehlen ihnen genau die Felder, an denen die Prüfung hängt — und die Bank fragt dann einzeln nach, was jedes Mal Tage kostet:
Wohnsitzland und Steuerpflicht — unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig (NRA), dazu NIE oder NIF — das entscheidet über die gesamte Unterlagenliste (Abschnitt 2); Aufenthaltstitel — Art, Ausstellungsdatum, Befristung, Niederlassungserlaubnis — bei Nicht-EU-Bürgern die erste Frage der Bank (Abschnitt 3);
Währung der Einnahmen — jede Einkommenszeile trägt ein eigenes Währungsfeld; Einkommen in Franken, Dollar oder Pfund wird anders bewertet als in Euro (Abschnitt 6); Immobilien im Ausland — Verkehrswert, Restschuld und Rate je Objekt mit Land — und ausdrücklich, welcher Teil davon in Deutschland liegt und eine freie Grundschuld trägt (Abschnitt 9).
Was die spanische oder portugiesische Bank daraus liest
Die Bank prüft nicht Ihre Person, sondern vier Rechnungen. Jede davon steht in der Selbstauskunft, bevor irgendein Antrag gestellt wird — deshalb lässt sich schon an diesem Blatt sagen, ob ein Fall trägt.
- Trägt die Rate dauerhaft? (Abschnitte 6 und 7): Einnahmen minus Ausgaben minus künftige Rate. Bei Selbstständigen ist die Rechengröße nicht der Umsatz, sondern der steuerliche Gewinn abzüglich Steuern und Sozialversicherung — das tatsächliche Netto. Verlangt werden dafür mindestens drei Jahresabschlüsse. Die zulässige Belastungsquote liegt in Spanien üblicherweise bei 30 bis 35 Prozent; in Deutschland wird nicht anders gerechnet.
- Reicht das Eigenkapital? (Abschnitt 8): Spanien finanziert Nicht-Residenten bis 70 Prozent des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación, Portugal bis 80 Prozent des Schätzwerts. Dazu kommen die Kaufnebenkosten, die keine Bank mitfinanziert — in Spanien 10 bis 13 Prozent des Kaufpreises, in Portugal rund 10 Prozent. Beides muss in Abschnitt 8 nachweisbar vorhanden sein.
- Passt die Laufzeit zum Alter? (Abschnitte 1 und 5): Darlehen sind in der Regel bis zum 75. Lebensjahr getilgt. Bei zwei Darlehensnehmern zählt das Alter des Jüngeren — 60 und 50 ergibt 25 Jahre Laufzeit statt 15. Ein eigenes anrechenbares Einkommen des Jüngeren ist dafür nicht erforderlich, beide müssen aber ins Grundbuch, der kleinere Anteil mit mindestens 10 Prozent.
- Was hängt schon an Ihnen? (Abschnitte 9 und 10): Bestehende Darlehen, Bürgschaften und Raten mindern die tragbare Rate. Umgekehrt kann vorhandenes Eigentum die Finanzierung überhaupt erst möglich machen: eine lastenfreie deutsche Immobilie trägt bis zu 80 Prozent ihres Beleihungswerts als Kapital für den Kauf in Spanien. Genau dafür fragt Abschnitt 9 nach der freien Grundschuld.
Weiter: welche Unterlagen die Angaben belegen · Voraussetzungen im Detail · deutsche Immobilie als Sicherheit
Was diese Vorlage nicht ersetzt
Die Selbstauskunft ist eine Arbeitsvorlage, kein Kreditantrag und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Eine generische „Selbstauskunft Bank“-Vorlage aus dem deutschen Netz hilft für Spanien und Portugal nur begrenzt — die Banken dort fragen andere Felder ab, deshalb folgt diese Fassung ihren Rastern. Sie ersetzt nicht die Nachweise, die die Bank zusätzlich sehen will — die stehen in den Unterlagen-Checklisten für Spanien und Portugal.
Häufige Fragen
Gibt es eine Selbstauskunft-Vorlage für eine spanische Hypothek?
Ja — alle 65 Felder aus 11 Abschnitten stehen offen auf dieser Seite, damit Sie vorher sehen, was zusammenzutragen ist. Die zweisprachige (Deutsch/Englisch), am Bildschirm ausfüllbare Fassung mit zwei Spalten für Antragsteller und Mitantragsteller gibt es kostenlos per E-Mail oder direkt als PDF.
Ist die Selbstauskunft-Vorlage auch für zwei Antragsteller geeignet?
Ja. Jeder Abschnitt hat in der Vorlage zwei Spalten: Antragsteller und Mitantragsteller.
Mit welcher Belastungsquote rechnet die spanische Bank anhand der Selbstauskunft?
Die Bank rechnet Einnahmen minus Ausgaben minus künftige Rate. Die zulässige Belastungsquote liegt in Spanien üblicherweise bei 30 bis 35 Prozent.
Noch Fragen zu diesem Thema?
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Weiterführende Seiten
welche Unterlagen die Angaben belegen
Checkliste Hauskauf Spanien und Portugal: kostenlose PDF-Checklisten mit Unterlagen, Rahmendaten und Konditionen für Nicht-Residenten.
Voraussetzungen im Detail
Hypothek-Voraussetzungen in Spanien für Nicht-Residenten: NIE, Einkommensnachweise, rund 30 % Eigenkapital plus Kaufnebenkosten und die 35-%-Regel.
deutsche Immobilie als Sicherheit
Kredit für die Auslandsimmobilie: deutsche Immobilie bis 80 % des Beleihungswerts beleihen und in Spanien als Barkäufer auftreten — § 34i GewO.
