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Kurzprofil Siegfried Perini — Zulassung, Werdegang, Tätigkeitsgebiet

Für Steuerberater, Anwälte, Vermögensverwalter und Makler, die vor einer Empfehlung wissen wollen, wen sie weitergeben. Alle prüfbaren Angaben stehen hier auf der Seite; das PDF fasst sie auf je einer Seite in Deutsch und Englisch zusammen — zum Ablegen in der Mandantenakte.

Wer berät bei Perini vor Ort in Spanien und Portugal?

Ansprechpartner vor Ort ist Siegfried Perini, Markenträger von perini.es seit 2019 und in der Immobilienbranche seit 1992; im Vermittlerregister ist er als mitwirkende Person nach § 11a Abs. 1 GewO eingetragen. Beraten wird vor Ort in Gandia, der Rechtssitz liegt in Krefeld. Erlaubnisinhaberin ist Olga Nikushkina, § 34i GewO seit 2016, Register D-W-132-ZUCB-95; in Portugal wird über einen dort zugelassenen Vermittler gearbeitet. Tätigkeitsgebiet ist die Immobilienfinanzierung in Spanien und Portugal für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes, dazu die Finanzierung in Deutschland für Steuerausländer; der Schwerpunkt liegt bei Darlehen ab etwa 300.000 €, kleinere vermitteln wir ebenfalls. Für jeden Fall werden 15 bis 20 Institute angefragt. Beratung und Bankprozess laufen auf Deutsch, Englisch und Spanisch, in Portugal zusätzlich auf Portugiesisch.

Kurz beantwortet

Siegfried Perini im Kurzprofil: vier Punkte

Wer ist Siegfried Perini?

Ansprechpartner vor Ort und Markenträger von perini.es seit 2019, in der Immobilienbranche seit 1992 — im Vermittlerregister als mitwirkende Person nach § 11a Abs. 1 GewO eingetragen. Beratung vor Ort in Gandia, Rechtssitz in Krefeld.

Unter welcher Zulassung arbeitet er?

Perini Finance & Property — Erlaubnisinhaberin Olga Nikushkina, § 34i GewO seit 2016, Register D-W-132-ZUCB-95, Portugal über einen dort zugelassenen Vermittler.

Was ist das Tätigkeitsgebiet?

Immobilienfinanzierung in Spanien und Portugal für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes, dazu Finanzierung in Deutschland für Steuerausländer; Schwerpunkt bei Darlehen ab etwa 300.000 € — kleinere Darlehen vermitteln wir ebenfalls. Für jeden Fall werden 15 bis 20 Institute angefragt.

In welchen Sprachen?

Beratung und Bankprozess auf Deutsch, Englisch und Spanisch; in Portugal zusätzlich Portugiesisch über den dort zugelassenen Vermittler.

Person und Werdegang

Wer hier arbeitet

  • Ansprechpartner vor OrtSiegfried Perini, Markenträger von perini.es vor Ort seit 2019, in der Immobilienbranche tätig seit 1992 — im Vermittlerregister als mitwirkende Person nach § 11a Abs. 1 GewO eingetragen
  • ErlaubnisinhaberinOlga Nikushkina, Einzelgewerbe Perini Finance & Property, Immobiliardarlehensvermittlerin nach § 34i GewO seit 2016
  • Sitz und PräsenzRechtssitz Oberstraße 3, 47829 Krefeld (Deutschland); Beratung vor Ort in Gandia (Spanien). Es existiert keine spanische Kapitalgesellschaft — die Tätigkeit in Spanien ist eine grenzüberschreitende Dienstleistung aus Deutschland.
  • SprachenBeratungs- und Bankprozess auf Deutsch, Englisch und Spanisch, in Portugal zusätzlich Portugiesisch über den dort zugelassenen Vermittler; perini.es führt insgesamt sechs Sprachen (dazu Französisch, Niederländisch, Russisch)
  • TätigkeitsgebietImmobilienfinanzierung in Spanien und Portugal für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes — und Finanzierung in Deutschland für Steuerausländer
  • GrößenordnungSchwerpunkt bei Darlehen ab etwa 300.000 € — kleinere Darlehen ebenfalls
Schwerpunkte

Was wir machen

Schwerpunkt sind Fälle, die an einer Standardbank scheitern. Für jeden Fall werden 15 bis 20 Institute angefragt; welches Haus welche Struktur zeichnet, ist Gegenstand des Mandats und steht nicht auf dieser Seite.

Kauffinanzierung für Nicht-Residenten

Beleihung durch die spanische Bank bis zu 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación.

Beleihung vorhandener Immobilien

Eine bezahlte Immobilie setzt Kapital frei, ohne dass verkauft werden muss. Für Nicht-Residenten zeichnet das nur ein Bruchteil der Institute.

Neubau mit Bauträgerraten während der Bauzeit

Die Lücke, an der die meisten Neubaukäufe scheitern — nicht an der Bonität, sondern an der Vorlage.

Kombination beider Länder

Spanische Bank auf das Objekt, deutsche Immobilie für Rest und Nebenkosten, auch nachrangig hinter laufender Vorlast.

Prüfbar

Zulassung, Registereintrag und Aufsicht

Erlaubnis, Register und Aufsicht — mit der Stelle, bei der Sie es selbst nachsehen
GegenstandAngabePrüfbar bei
ErlaubnisinhaberinOlga Nikushkina, Perini Finance & PropertyVermittlerregister
ErlaubnisImmobiliardarlehensvermittlerin, § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO; dazu § 34c GewOIHK Mittlerer Niederrhein
Vermittlerregister-NummerD-W-132-ZUCB-95 (§ 11a Abs. 1 GewO)vermittlerregister.info
Eingetragen seit26.09.2016Vermittlerregister
Erlaubnis- und RegisterbehördeIHK Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeldmittlerer-niederrhein.ihk.de
Spanien§ 34i GewO — direkte BankanbindungVermittlerregister, Feld „tätig in“
PortugalAbwicklung über einen dort zugelassenen Vermittlerauf Anfrage
Mitwirkende PersonSiegfried Perini, eingetragen nach § 11a Abs. 1 GewOVermittlerregister
BerufshaftpflichtAllianz Deutschland AG, München — Geltungsbereich EWRNachweis auf Anfrage

Alle Angaben sind kostenlos prüfbar im öffentlichen Vermittlerregister nach § 11a GewO unter vermittlerregister.info — Suche über Registrierungsnummer oder Name. Der Eintrag zeigt Erlaubnisart, zuständige Behörde, mitwirkende Beschäftigte und die Staaten, in denen die Erlaubnisinhaberin tätig ist. Ausführlich: Zulassung und Aufsicht.

Für Berufsträger

Macht eine Empfehlung Sie erlaubnispflichtig?

Nein, solange Sie die Möglichkeit zum Abschluss benennen oder den Kontakt herstellen — das bleibt erlaubnisfreies Tippgeben. Erlaubnispflichtig wird es erst, wenn für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden, etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir. Dies ist die Wiedergabe der geltenden Abgrenzung, keine Rechtsberatung.

Was wir ausdrücklich nicht machen

  • Keine Honorarberatung. Nach § 34i GewO schließen sich Vermittlung und Honorarberatung aus.
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir benennen, wo Ihre Frage aufschlägt, und beantworten sie nicht.
  • Keine Anlageberatung nach § 34f GewO und keine Darlehensvergabe — wir sind keine Bank.
  • Keine Kleindarlehen für Renovierung oder Umbau.

Weiter: Für Partner und Kooperationen · Zulassung im Detail · Honorar

Was Sie bekommen

Die Angaben oben stehen offen auf dieser Seite. Das PDF ist dieselbe Auskunft auf zwei Seiten — Seite 1 deutsch, Seite 2 englisch, im Layout zum Ausdrucken und Ablegen — praktisch, wenn die Empfehlung dokumentiert in die Mandantenakte soll.

  • Kurzprofil · 2 Seiten (deutsch und englisch), PDF, Stand Juli 2026
  • Direkt per E-Mail · als Anhang

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