Kurzprofil des Beraters: wer Sie vor Ort in Spanien und Portugal berät
Das Kurzprofil richtet sich an Steuerberater, Anwälte, Vermögensverwalter und Makler, die vor einer Empfehlung wissen wollen, wen sie weitergeben. Alle prüfbaren Angaben stehen hier auf der Seite; das PDF fasst sie auf je einer Seite in Deutsch und Englisch zusammen — zum Ablegen in der Mandantenakte.
Wer ist Siegfried Perini, der Berater vor Ort in Spanien und Portugal?
Siegfried Perini ist Ansprechpartner vor Ort und Markenträger von perini.es seit 2019, in der Immobilienbranche tätig seit 1992. Im Vermittlerregister ist er als mitwirkende Person nach § 11a Abs. 1 GewO eingetragen. Beraten wird vor Ort in Gandia, der Rechtssitz liegt in Krefeld. Erlaubnisinhaberin ist Olga Nikushkina nach § 34i GewO.
Was bekommen Sie mit dem PDF?
Die Angaben oben stehen offen auf dieser Seite. Das PDF ist dieselbe Auskunft auf zwei Seiten — Seite 1 deutsch, Seite 2 englisch, im Layout zum Ausdrucken und Ablegen — praktisch, wenn die Empfehlung dokumentiert in die Mandantenakte soll.
- Kurzprofil · 2 Seiten (deutsch und englisch), PDF, Stand 09.10.2026
- Direkt per E-Mail · als Anhang
Kurzprofil des Beraters für Berufsträger (Nederlands) (PDF, 2 Seiten, deutsch und englisch) — direkt öffnen, ohne Formular.
Wer ist Ansprechpartner vor Ort, und wer ist Erlaubnisinhaberin?
Ansprechpartner vor Ort ist Siegfried Perini, Markenträger von perini.es seit 2019 und in der Immobilienbranche seit 1992. Erlaubnisinhaberin ist Olga Nikushkina, § 34i GewO seit 2016.
Was steht im Kurzprofil des Beraters für Spanien und Portugal? Das Kurzprofil des Beraters nennt Siegfried Perini als Ansprechpartner vor Ort, Markenträger von perini.es seit 2019 und in der Immobilienbranche seit 1992; im Vermittlerregister ist er als mitwirkende Person nach § 11a Abs. 1 GewO eingetragen.
Erlaubnisinhaberin ist Olga Nikushkina, § 34i GewO seit 2016, Register D-W-132-ZUCB-95; in Portugal wird über einen dort zugelassenen Vermittler gearbeitet.
Beratung und Bankprozess laufen auf Deutsch, Englisch und Spanisch, in Portugal zusätzlich auf Portugiesisch.
Was ist das Tätigkeitsgebiet?
Immobilienfinanzierung in Spanien und Portugal für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes, dazu Finanzierung in Deutschland für Steuerausländer; Schwerpunkt bei Darlehen ab etwa 300.000 € — kleinere Darlehen vermitteln wir ebenfalls. Für jeden Fall werden mindestens 2 von 15–20 Instituten angefragt.
Ansprechpartner vor Ort — Siegfried Perini, Markenträger von perini.es vor Ort seit 2019, in der Immobilienbranche tätig seit 1992 — im Vermittlerregister als mitwirkende Person nach § 11a Abs. 1 GewO eingetragen; Erlaubnisinhaberin — Olga Nikushkina, Einzelgewerbe Perini Finance & Property, Immobiliardarlehensvermittlerin nach § 34i GewO seit 2016; Sitz und Präsenz — Rechtssitz Oberstraße 3, 47829 Krefeld (Deutschland); Beratung vor Ort in Gandia (Spanien).
Es existiert keine spanische Kapitalgesellschaft — die Tätigkeit in Spanien ist eine grenzüberschreitende Dienstleistung aus Deutschland; Sprachen — Beratungs- und Bankprozess auf Deutsch, Englisch und Spanisch, in Portugal zusätzlich Portugiesisch über den dort zugelassenen Vermittler; perini.es führt insgesamt sechs Sprachen (dazu Französisch, Niederländisch und Russisch); Tätigkeitsgebiet — Immobilienfinanzierung in Spanien und Portugal für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes — und Finanzierung in Deutschland für Steuerausländer; Größenordnung — Schwerpunkt bei Darlehen ab etwa 300.000 € — kleinere Darlehen ebenfalls.
Was machen wir?
Schwerpunkt sind Fälle, die an einer Standardbank scheitern. Für jeden Fall werden mindestens 2 von 15–20 Instituten angefragt; welches Haus welche Struktur zeichnet, ist Gegenstand des Mandats und steht nicht auf dieser Seite.
- Kauffinanzierung für Nicht-Residenten: Beleihung durch die spanische Bank bis zu 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación.
- Beleihung vorhandener Immobilien: Eine abbezahlte Immobilie setzt Kapital frei, ohne dass verkauft werden muss. Für Nicht-Residenten zeichnet das nur ein Bruchteil der Institute.
- Neubau mit Bauträgerraten während der Bauzeit: Die Lücke, an der die meisten Neubaukäufe scheitern — nicht an der Bonität, sondern an der Vorlage.
- Kombination beider Länder: Spanische Bank auf das Objekt, deutsche Immobilie für den Rest und die Nebenkosten, auch nachrangig hinter laufender Vorlast.
Welche Zulassung, welcher Registereintrag und welche Aufsicht gelten?
Erlaubnisinhaberin ist Olga Nikushkina als Immobiliardarlehensvermittlerin nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, eingetragen seit 26.09.2016 unter D-W-132-ZUCB-95. Erlaubnis- und Registerbehörde ist die IHK Mittlerer Niederrhein.
Erlaubnis, Register und Aufsicht — mit der Stelle, bei der Sie es selbst nachsehen: Erlaubnisinhaberin — Angabe: Olga Nikushkina, Perini Finance & Property; Prüfbar bei: Vermittlerregister.
- Erlaubnis — Angabe: Immobiliardarlehensvermittlerin, § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
- dazu § 34c GewO
- Prüfbar bei: IHK Mittlerer Niederrhein. Vermittlerregister-Nummer — Angabe: D-W-132-ZUCB-95 (§ 11a Abs. 1 GewO)
- Prüfbar bei: vermittlerregister.info. Eingetragen seit — Angabe: 26.09.2016
- Prüfbar bei: Vermittlerregister
Erlaubnis- und Registerbehörde — Angabe: IHK Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld; Prüfbar bei: mittlerer-niederrhein.ihk.de. Spanien — Angabe: § 34i GewO, notifiziert nach § 34i Abs. 4 GewO — direkte Bankanbindung; Prüfbar bei: Vermittlerregister, Feld „tätig in“. Portugal — Angabe: Abwicklung über einen dort zugelassenen Vermittler; Prüfbar bei: auf Anfrage.
Mitwirkende Person — Angabe: Siegfried Perini, eingetragen nach § 11a Abs. 1 GewO; Prüfbar bei: Vermittlerregister. Berufshaftpflicht — Angabe: Allianz Deutschland AG, München — Geltungsbereich EWR; Prüfbar bei: Nachweis auf Anfrage.
Alle Angaben sind kostenlos prüfbar im öffentlichen Vermittlerregister nach § 11a GewO unter vermittlerregister.info — Suche über Registrierungsnummer oder Name. Der Eintrag zeigt Erlaubnisart, zuständige Behörde, mitwirkende Beschäftigte und die Staaten, in denen die Erlaubnisinhaberin tätig ist. Ausführlich: Zulassung und Aufsicht.
Macht eine Empfehlung Sie erlaubnispflichtig?
Nein, solange Sie die Möglichkeit zum Abschluss benennen oder den Kontakt herstellen — das bleibt erlaubnisfreies Tippgeben. Erlaubnispflichtig wird es erst, wenn für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden, etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir.
Was wir ausdrücklich nicht machen: Keine Honorarberatung. Nach § 34i GewO schließen sich Vermittlung und Honorarberatung aus. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir benennen, wo Ihre Frage aufschlägt, und beantworten sie nicht. Keine Anlageberatung nach § 34f GewO und keine Darlehensvergabe — wir sind keine Bank. Keine Kleindarlehen für Renovierung oder Umbau.
Weiter: Für Partner und Kooperationen · Zulassung im Detail · Honorar
Konditionen je nach Bonität, Objekt und Bank.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich das Kurzprofil des Beraters?
Kostenlos als PDF, zwei Seiten, deutsch und englisch — direkt zum Öffnen oder per E-Mail über das Formular auf dieser Seite.
Wo kann ich Ihre Zulassung im Vermittlerregister selbst prüfen?
Alle Angaben sind kostenlos prüfbar im öffentlichen Vermittlerregister nach § 11a GewO, über die Suche nach Registrierungsnummer oder Name. Die Vermittlerregister-Nummer lautet D-W-132-ZUCB-95. Der Eintrag zeigt Erlaubnisart, zuständige Behörde, mitwirkende Beschäftigte und die Staaten, in denen die Erlaubnisinhaberin tätig ist.
Welche Leistungen bietet der Berater für Spanien und Portugal ausdrücklich nicht an?
Wir machen keine Honorarberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Anlageberatung nach § 34f GewO. Wir vergeben keine Darlehen, denn wir sind keine Bank, und wir vermitteln keine Kleindarlehen für Renovierung oder Umbau.
Noch Fragen zu diesem Thema?
Unverbindliche Erstberatung kostenlos.
Dies ist die Wiedergabe der geltenden Abgrenzung, keine Rechtsberatung. Keine Finanzierungszusage.
Weiterführende Seiten
Zulassung und Aufsicht
Zulassung nach § 34i GewO, Vermittlerregister D-W-132-ZUCB-95 — mit den Stellen, bei denen Sie alles selbst prüfen, bevor Sie uns empfehlen.
Für Partner und Kooperationen
Hypothekenvermittler Spanien für Partner: Sie haben den Kontakt, wir übernehmen die Finanzierungsvermittlung — für Makler, Bauträger und Berufsträger.
Honorar
Vermittlung einer Hypothek in Spanien oder Portugal: 1 % der vermittelten Darlehenssumme, fällig nur bei Erfolg, ohne IVA und ohne Vorkasse.
