Sonderfinanzierungen · Spanien

Zu alt für eine Hypothek in Spanien? Rechnen wir nach.

Die 75er-Grenze steht überall. Was fast nirgends steht: Bei zwei Darlehensnehmern zählt das Alter des Jüngeren. Aus diesem einen Satz wird aus vielen Neins ein Ja.

Information

Die kurze Antwort. Das Darlehen muss in der Regel bis zum 75. Lebensjahr getilgt sein. Bei zwei Darlehensnehmern wird die Rechnung — 75 minus Alter — auf den Jüngeren angewendet. Mitunterschrift genügt; ein eigenes anrechenbares Einkommen muss die jüngere Person nicht mitbringen. Beispiel: 62 und 52 Jahre ergeben 23 Jahre Laufzeit statt 13 — und eine entsprechend niedrigere Rate.

Wie die Grenze überall gerechnet wird — und was dabei verloren geht

Wer zu diesem Thema sucht, findet die Grenze fast immer als Ausschluss formuliert: „mit 65 nur noch zehn Jahre Laufzeit", „über 65 meist ausgeschlossen". Gerechnet wird dabei durchgehend vom Alter des einen — beziehungsweise des älteren — Antragstellers.

Die Regel hat aber ein zweites Glied, und das ändert das Ergebnis: Nicht der Durchschnitt, nicht der Ältere — das Alter des jüngeren Darlehensnehmers bestimmt die Laufzeit. Ein Partner, der zehn Jahre jünger ist, bringt zehn Jahre mehr Laufzeit. Die Rate sinkt entsprechend — und oft wird die Finanzierung dadurch überhaupt erst tragfähig.

Eine untere Altersgrenze gibt es dabei nicht. Die Grenze ist rein rechnerisch: 75 minus Alter des Jüngeren. Praktisch bremsen nur die Mindestlaufzeit von rund zehn Jahren und die Frage, ob die Rate trägt — kein Alterskriterium.

Die drei Bedingungen

Bonität

Die Gesamtrechnung muss tragen

Beide werden zusammen betrachtet. Der jüngere Darlehensnehmer verlängert die Laufzeit — er ersetzt keine tragfähige Haushaltsrechnung. Maßstab bleibt die Schuldendienstquote von 30 bis 35 Prozent des Nettoeinkommens, bei Ruheständlern der Nettorente.

Grundbuch

Beide ins Grundbuch

Reine Mithaftung ohne Eigentum ist nicht der Weg. Wer als Darlehensnehmer im Vertrag steht, wird auch Eigentümer — beide werden ins Grundbuch eingetragen.

Anteil

Mindestens 10 Prozent

Der kleinere Eigentumsanteil muss mindestens zehn Prozent betragen — bei wem er liegt, ist gleich. Einer von beiden reicht.

Die Regel gilt für jede spanische Hypothek — auch für das Beleihungsdarlehen auf einen bezahlten Bestand.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter bekomme ich in Spanien eine Hypothek?
Entscheidend ist nicht das Alter beim Abschluss, sondern die Restlaufzeit: Das Darlehen muss in der Regel bis zum 75. Lebensjahr getilgt sein. 75 minus Alter ergibt die maximale Laufzeit — bei zwei Darlehensnehmern gerechnet auf den Jüngeren.
Mein Partner ist jünger — was ändert das konkret?
Die Laufzeit richtet sich nach seinem Alter. Bei 62 und 52 wird mit 52 gerechnet: 23 Jahre Laufzeit statt 13 — die Rate sinkt entsprechend. In der Praxis wird die Finanzierung dadurch oft überhaupt erst möglich.
Muss der jüngere Mitdarlehensnehmer eigenes Einkommen haben?
Nein — die Mitunterschrift genügt, ein eigenes anrechenbares Einkommen ist nicht erforderlich. Die Bonität muss aber insgesamt tragen, beide werden ins Grundbuch eingetragen, und der kleinere Eigentumsanteil muss mindestens zehn Prozent betragen.
Gibt es eine untere Altersgrenze?
Nein. Die Grenze ist rein rechnerisch: 75 minus Alter des Jüngeren. Praktisch bremsen nur die Mindestlaufzeit von rund zehn Jahren und die Rate — kein Alterskriterium.
Gilt die 75er-Grenze auch bei der Beleihung einer bezahlten Immobilie?
Ja, wie bei jeder spanischen Hypothek — auch dort zählt bei zwei Darlehensnehmern das Alter des Jüngeren. Wie die Beleihung funktioniert, steht im Leitfaden zur Kapitalfreisetzung aus bezahltem Bestand.

Rechnen wir Ihren Fall — bevor Sie irgendwo ein Nein kassieren.

Zwei Geburtsdaten, die Nettoeinkommen, das Vorhaben. Mehr braucht die erste Rechnung nicht.

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