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Selbständig und trotzdem eine Hypothek in Spanien oder Portugal? Ja — wenn Sie wissen, was die Bank sieht.

Spanische und portugiesische Banken rechnen nicht mit Ihrem Umsatz, sondern mit dem versteuerten Gewinn aus Ihren Einkommensteuerbescheiden. Wer das vorher weiß, kann seine Unterlagen entsprechend vorbereiten — statt sich nachträglich zu wundern, warum die Zusage niedriger ausfällt als gedacht.

Information

Die kurze Antwort. Selbständige bekommen als Nicht-Residenten eine Hypothek in Spanien oder Portugal, wenn drei Dinge zusammenkommen: mindestens zwei Jahre durchgehende Selbständigkeit, zwei komplette Einkommensteuerbescheide mit stabilem oder wachsendem Gewinn, und eine Kreditbelastungsquote — neue Rate plus bestehende Verbindlichkeiten — von maximal rund 30 bis 35 % des versteuerten Nettoeinkommens. Die Bank rechnet mit dem Gewinn nach Betriebsausgaben, nicht mit dem Umsatz: Wer 80.000 € Umsatz, aber nur 30.000 € Gewinn versteuert, wird auf Basis von 30.000 € geprüft.

Was die Bank wirklich sieht — und warum das oft überrascht

Angestellte weisen ihr Einkommen über Gehaltsabrechnungen nach — ein Blick, ein Betrag. Bei Selbständigen ist das komplizierter, weil das ausgewiesene Einkommen von der steuerlichen Gestaltung abhängt. Wer über den Steuerberater konsequent Ausgaben absetzt, senkt die Steuerlast — senkt damit aber auch die Zahl, auf die spanische oder portugiesische Banken ihre Zusage stützen. Das führt regelmäßig zu einem Missverständnis: „Ich verdiene doch gut" trifft auf „die Bescheide zeigen etwas anderes".

Deshalb lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater, bevor die Finanzierungsanfrage läuft — nicht um Zahlen zu schönen, sondern um zu wissen, mit welcher Ausgangsbasis die Bank rechnen wird, und um gegebenenfalls die Reihenfolge zu planen (z. B. eine geplante größere Investition erst nach der Finanzierungszusage tätigen, nicht davor).

Was Sie mitbringen sollten

Historie

Mindestens zwei Jahre

Zwei Jahre durchgehende Selbständigkeit im selben oder einem verwandten Tätigkeitsfeld gelten als Mindestmaß. Ein Wechsel von Anstellung in Selbständigkeit derselben Branche wird von manchen Banken positiv gewertet — ein kompletter Neustart eher zurückhaltend.

Unterlagen

Zwei komplette Steuerjahre

Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre, plus aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung vom Steuerberater, dazu Kontoauszüge des Geschäftskontos der letzten 6 bis 12 Monate.

Quote

30 bis 35 % Belastungsgrenze

Neue Kreditrate plus bestehende Verpflichtungen (auch in Deutschland) sollen diese Quote des versteuerten Nettoeinkommens nicht überschreiten. Schwankende Jahre werden meist im Mittel der letzten zwei bis drei Jahre betrachtet.

Wenn die Bescheide schwanken oder das erste Jahr fehlt

Nicht jeder Fall ist geradlinig. Häufige Konstellationen, die wir regelmäßig sehen: ein außergewöhnlich schwaches Jahr wegen einer Investition oder eines Projektausfalls, ein Wechsel der Gesellschaftsform, oder erst ein einziges vollständiges Steuerjahr. In solchen Fällen entscheidet nicht „die Bank" pauschal — einzelne Häuser gewichten Selbständigen-Risiken unterschiedlich, manche verlangen zusätzliche Sicherheiten oder eine niedrigere Beleihung, andere eine ausführlichere Plausibilisierung durch den Steuerberater. Genau hier macht die Auswahl unter mehreren Banken den Unterschied zwischen Absage und Zusage — wir sprechen die Fälle vorab mit den passenden Häusern durch, statt eine Anfrage blind zu streuen.

Häufige Fragen

Reicht ein Jahr Selbständigkeit für eine Hypothek?
Selten allein. Die meisten Banken verlangen zwei vollständige Steuerjahre. Mit nur einem Jahr sind Zusagen möglich, aber seltener und meist mit niedrigerer Beleihung oder zusätzlichen Sicherheiten verbunden.
Zählt der Umsatz oder der Gewinn?
Der versteuerte Gewinn aus den Einkommensteuerbescheiden — nicht der Umsatz. Betriebsausgaben, die die Steuerlast senken, senken auch die Bemessungsgrundlage für die Bank.
Kann ich meine Zahlen vor der Anfrage optimieren?
Die Steuererklärung ist keine Verhandlungsmasse — aber ein Gespräch mit dem Steuerberater vor der Finanzierungsanfrage hilft, die Ausgangsbasis zu kennen und größere geplante Ausgaben zeitlich zu staffeln.
Werde ich schlechter behandelt als ein Angestellter?
Die Prüfung ist aufwendiger, nicht grundsätzlich schlechter. Stabile, nachvollziehbare Zahlen über zwei bis drei Jahre wiegen die fehlende Festanstellung meist auf.
Gilt das genauso in Portugal wie in Spanien?
Im Kern ja — beide Länder stützen sich auf versteuertes Einkommen und eine ähnliche Belastungsquote. Details bei Fristen und Dokumenten unterscheiden sich; wir klären das je nach Zielland konkret.

Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab — bevor eine Bank „Nein" sagt.

Zwei Steuerbescheide, aktuelle BWA, Kontoauszüge — mehr braucht die erste Einschätzung nicht.

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