Immobilienfinanzierung für Selbstständige — was die Bank wirklich sieht
Angestellte weisen ihr Einkommen über Gehaltsabrechnungen nach — ein Blick, ein Betrag. Bei Selbständigen braucht die Bank mehr Unterlagen, weil das ausgewiesene Einkommen von der steuerlichen Gestaltung abhängt. Wer über den Steuerberater konsequent Ausgaben absetzt, senkt die Steuerlast — senkt damit aber auch die Zahl, auf die spanische oder portugiesische Banken ihre Zusage stützen. Das führt regelmäßig zu einem Missverständnis: „Ich verdiene doch gut" trifft auf „die Bescheide zeigen etwas anderes".
Als selbständig gilt aus Bank-Sicht auch ein Geschäftsführer, sobald er entscheidungsbefugt ist — analog zum deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrecht, unabhängig von einer bestimmten Anteilsquote. GmbH-Geschäftsführer mit Entscheidungsbefugnis sollten das vor der Anfrage klären, um die richtigen Unterlagen vorzubereiten, statt sich fälschlich als „Angestellte" mit Gehaltsabrechnung einzureichen.
Mieteinnahmen zählen nur teilweise. Vermietungseinkünfte fließen üblicherweise nur zu 70 % in die Einkommensberechnung ein — und zwar auf Basis dessen, was der Steuerbescheid als Einkünfte aus Vermietung ausweist, nicht auf Basis der vertraglich vereinbarten Bruttomiete.
Was „Nettoeinkommen" für die Bank tatsächlich bedeutet: zu versteuerndes Einkommen minus Steuer, minus Krankenversicherung, minus Altersvorsorge- und Rentenbeiträge. Erst dieser Restbetrag ist die Grundlage, auf die Banken die 35-%-Belastungsquote anwenden — nicht das Bruttoeinkommen und nicht der Gewinn vor Abzügen.
Deshalb lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater, bevor die Finanzierungsanfrage läuft — nicht um Zahlen zu schönen, sondern um zu wissen, mit welcher Ausgangsbasis die Bank rechnen wird, und um gegebenenfalls die Reihenfolge zu planen (z. B. eine geplante größere Investition erst nach der Finanzierungszusage tätigen, nicht davor).