Neubau Spanien · Checkliste

Checkliste: was vor der ersten Rate geprüft sein muss

Nach der Unterschrift unter den Privatvertrag ist die Verhandlungsmacht weg. Alles, was hier steht, gehört davor geklärt — nicht danach.

Autor & regulatorische Trennung. Inhaltlicher Autor: Siegfried Perini. Hypothekenvermittlung in Spanien und Portugal erfolgt über die §34i-Erlaubnis von Olga Nikushkina — für Spanien BAFA-notifiziert, in Portugal über einen dort zugelassenen Vermittler. Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was muss vor der Unterschrift unter den spanischen Privatvertrag geklärt sein?

Alles, was danach nicht mehr verhandelbar ist. Konkret sieben Punkte: NIE und spanisches Bankkonto beantragt, weil beide Vorlauf brauchen; eine belastbare Einschätzung der Finanzierbarkeit auf Basis Ihrer Selbstauskunft; die Absicherung der Anzahlungen per aval bancario oder seguro de caución, vorgelegt vor der ersten Zahlung; die Baulizenz des Projekts; ein Zahlungsplan, den Sie ohne Bank bedienen können; eine condición suspensiva, die den Vertrag an die Finanzierung knüpft; und ein Eigenkapitalplan, der bis zur Übergabe reicht, nicht nur bis zur ersten Rate. Der letzte Punkt fehlt in fast jeder Beratung. Nach der Unterschrift ist die Verhandlungsmacht weg: Der contrato de arras bindet in der Regel 10 Prozent des Kaufpreises, und ohne Finanzierungsvorbehalt ist dieser Betrag verloren, wenn die Bank später Nein sagt. Wer den Vertrag vorher prüfen lässt, verhandelt noch; wer ihn unterschreibt, bittet nur noch.

Vor dem Vertrag

Absicherung und Genehmigung

  • Baugenehmigung (licencia de obra mayor) erteilt und in Kraft — nicht „beantragt".
  • Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung für jede Rate, auf Ihren Namen. Unterschied Aval bancario und Kautionsversicherung.
  • Zweckgebundenes Konto im Vertrag benannt.
  • Bauträger geprüft: Handelsregister, abgeschlossene Projekte, Liquidität. Ein Erstprojekt ist ein anderes Risiko als das zwanzigste.
  • Nota simple des Grundstücks: Eigentümer, Lasten, keine Überraschungen.
Vertrag

Was drinstehen muss

  • Finanzierungsklausel: Frist, Mindestbetrag, Nachweis der Ablehnung, Rechtsfolge für die geleisteten Raten.
  • Fertigstellungstermin mit Verzugsklausel und einem harten Rücktrittsrecht nach definierter Überschreitung.
  • Endpreis, nicht „ab". Inklusive Stellplatz, Abstellraum, Sonderausstattung.
  • Baubeschreibung (memoria de calidades) als Vertragsbestandteil, Seite für Seite unterzeichnet.
Finanzierung

Der Eigenkapitalplan, den kaum jemand aufstellt

  1. Summe aller Raten bis zur Übergabe — das ist Ihr Eigenkapitalbedarf während der Bauphase.
  2. Plus Kaufnebenkosten bei Fertigstellung (IVA/AJD, Notar, Register, Beratung).
  3. Minus dem, was tatsächlich frei verfügbar ist — nicht dem, was „eigentlich da ist".
  4. Die Differenz ist die Lücke. Sie hat drei mögliche Antworten: Eigenmittel, Beleihung deutschen Bestands — oder kein Off-Plan-Kauf.

Diese Rechnung dauert eine halbe Stunde. Sie danach zu machen, kostet deutlich mehr.

FAQ

Häufige Fragen

Reicht der Anwalt des Bauträgers?
Nein. Er vertritt den Bauträger. Ein eigener, unabhängiger spanischer Anwalt ist beim Off-Plan-Kauf keine Kür.
Wann sollte ich mit der Finanzierung anfangen?
Vor dem Privatvertrag. Eine indikative Prüfung zeigt, ob das Vorhaben trägt — danach ist sie nur noch eine Bestätigung dessen, was Sie ohnehin zahlen müssen.
Kann ich vom Privatvertrag zurücktreten?
Nur nach Maßgabe des Vertrags. Ohne entsprechende Klauseln ist der Ausstieg teuer — bis hin zum Verlust der geleisteten Raten.
Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was machbar ist und welche Bank dazu passt — und auch, wenn ein Vorhaben in Ihrer Situation nicht trägt.
Neubau & Bauphase

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