Contrato de arras
Der Contrato de arras ist der spanische Reservierungs- und Vorvertrag — üblich ist dabei eine Anzahlung, die bei Rücktritt des Käufers meist verfällt und bei Rücktritt des Verkäufers häufig doppelt zurückgezahlt werden muss. Die Anzahlung beim Contrato de arras wird deshalb auch Arras penitenciales genannt — das Reugeld, das den Rücktritt für beide Seiten möglich, aber kostspielig macht.
Wie sich die Anzahlungsregel typischerweise auswirkt
Springt der Käufer nach Unterzeichnung ohne im Vertrag anerkannten Grund vom Kauf ab, verfällt die geleistete Anzahlung (arras) in der Regel vollständig an den Verkäufer als Entschädigung. Springt umgekehrt der Verkäufer ab, muss er dem Käufer meist das Doppelte der erhaltenen Anzahlung zurückzahlen — eine symmetrische, aber für beide Seiten spürbare finanzielle Konsequenz, die den bindenden Charakter des Vertrags unterstreicht.
Warum ein durchdachter Vertragstext die Anzahlung schützt
Ein sorgfältig formulierter Arras-Vertrag kann die Auszahlung an eine erfolgreiche Finanzierungszusage koppeln (eine sogenannte Finanzierungsklausel) — kommt die Finanzierung trotz ernsthafter Bemühung nicht zustande, lässt sich damit vermeiden, dass der Käufer die Anzahlung trotzdem verliert. Ohne eine solche Klausel trägt der Käufer das volle Risiko einer scheiternden Finanzierung allein.
Wie sich der Arras-Vertrag zur Escritura verhält
Der Contrato de arras ist rechtlich bindend, überträgt aber noch nicht das Eigentum — das geschieht erst mit der notariellen Escritura (siehe Escritura). Zwischen Arras-Vertrag und Escritura liegt üblicherweise ein Zeitfenster, in dem Finanzierung, Tasación und Bankprüfung abgeschlossen werden müssen, bevor der eigentliche Eigentumsübergang stattfindet.
Verwandte Begriffe im Glossar
Escritura
Die Escritura pública de compraventa ist die notarielle Kaufurkunde in Spanien. Mit ihrer Unterzeichnung vor dem Notar geht das Eigentum über; anschließend wird sie ins Grundbuch eingetragen.
Grundbuchauszug Spanien (Nota Simple)
Die Nota Simple ist der amtliche Grundbuchauszug aus dem Registro de la Propiedad. Sie weist Eigentümer, Lasten, Hypotheken und Belastungen einer Immobilie aus.
CPCV Portugal — Vorvertrag (Contrato-Promessa de Compra e Venda)
Der CPCV ist der bindende portugiesische Vorvertrag beim Immobilienkauf, vor der notariellen Escritura. Anders als eine unverbindliche Reservierung verpflichtet er beide Seiten rechtlich zum Kauf bzw. Verkauf.
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