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Modelo 210 / IRNR

Das Modelo 210 ist die Steuererklärung der spanischen Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) — Pflicht für jeden ausländischen Immobilieneigentümer, ob vermietet oder nicht.

Modelo 210: zwei Fälle — Eigennutzung/Leerstand vs. echte Mieteinnahmen

Bei privater Nutzung oder Leerstand wird ein fiktives Einkommen unterstellt (renta imputada) — Grundlage ist der Katasterwert, versteuert mit einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz. Bei tatsächlicher Vermietung werden dagegen die echten Mieteinnahmen versteuert. Beide Fälle laufen über dasselbe Formular, aber nach unterschiedlichen Regeln und Fristen.

Steuersatz

Für EU-/EWR-Ansässige gilt ein Satz von 19 % auf die Mieteinnahmen, wobei tatsächliche Kosten abgezogen werden dürfen. Für Nicht-EU-Ansässige gilt ein Satz von 24 % auf die Bruttoeinnahmen, ohne Kostenabzug — ein spürbarer Unterschied, der bei der Kalkulation der Nettorendite mitgedacht werden muss.

Fristen — Vorsicht bei Änderungen

Die Fristen haben sich zuletzt mehrfach verändert: Mieteinnahmen werden inzwischen jährlich statt quartalsweise erklärt; ab dem Einkommensjahr 2026 verschiebt sich der Abgabezeitraum für Mieteinnahmen auf den 1. bis 20. April des Folgejahres (zuvor 1. bis 20. Januar). Für die fiktive Einkünfte-Erklärung bei Eigennutzung/Leerstand gilt weiterhin der 31. Dezember des Folgejahres als Frist. Da sich diese Termine per Verordnung ändern können, lohnt sich vor jeder Abgabe eine aktuelle Prüfung — nicht auf einen einmal gelernten Stichtag verlassen.

Warum das oft übersehen wird

Ein häufiger, teurer Irrtum: 'Ich vermiete nicht, also muss ich nichts erklären.' Das stimmt nicht — auch bei reiner Eigennutzung oder Leerstand entsteht eine Erklärungspflicht über die unterstellte Miete. Die IBI wird meist automatisch abgebucht und wirkt dadurch erledigt; die IRNR dagegen ist eine Holschuld, die aktiv berechnet und eingereicht werden muss.

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Verwandte Begriffe im Glossar

Grundsteuer Spanien (IBI)

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die jährliche spanische Grundsteuer. Sie bemisst sich am Katasterwert (valor catastral) und wird von der Gemeinde erhoben.

Hipoteca no residente

Eine Hipoteca no residente ist ein spanischer Immobilienkredit für Käufer ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien. Die Banken prüfen ausländisches Einkommen, Beschäftigung und Herkunftsland und legen tendenziell strengere Bedingungen an als bei Residenten.

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