Für Berufsträger

Ihr Mandant finanziert in Spanien

Sie beraten steuerlich, rechtlich oder vermögensseitig — und stehen plötzlich vor der Frage, ob und wer diesen Fall überhaupt finanziert. Diese Seite beantwortet das, ohne dass Sie erst ein Erstgespräch führen müssen.

Werde ich erlaubnispflichtig, wenn ich einen Mandanten an einen Finanzierungsvermittler weitergebe?

Ja. Wer einem Mandanten nur die Möglichkeit zum Abschluss namhaft macht oder den Kontakt zu einem Vermittler herstellt, handelt als Tippgeber und braucht dafür keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO. Erlaubnispflichtig wird es erst, wenn für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden — etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir. Sie behalten die steuerliche und rechtliche Seite, wir liefern die Finanzierung und melden die Machbarkeit zurück, bevor Ihr Mandant Erwartungen aufbaut. Ihr Mandant zahlt uns kein Honorar; die Vergütung kommt aus der Vermittlung. Unser Schwerpunkt liegt bei Darlehen ab etwa 300.000 € in Spanien und Portugal, für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes. Die Grenze verläuft dort, wo aus dem Hinweis eine Mitwirkung wird. Die Prüfung für den eigenen Berufsstand bleibt bei Ihnen — dies ist die Wiedergabe der geltenden Abgrenzung, keine Rechtsberatung.

Welche Fälle wir übernehmen

Kauf

Nicht-Residenten in Spanien und Portugal

Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens, die dort kaufen. Beleihung durch die spanische Bank bis zu 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación.

Bestand

Beleihung vorhandener Immobilien

Eine bezahlte Immobilie setzt Kapital frei, ohne dass verkauft werden muss. Für Nicht-Residenten zeichnet das nur ein Bruchteil der Institute — welche, ist unsere Arbeit.

Neubau

Bauträgerraten während der Bauzeit

Der Bauträger verlangt Zwischenzahlungen, die Standardbank zahlt erst bei Abnahme. Für diese Lücke gibt es Lösungen — sie sind selten und deshalb der häufigste Grund, warum Käufe scheitern.

Zwei Länder

Deutschland und Spanien kombiniert

Spanische Bank auf das Objekt, deutsche Immobilie für den Rest — auch nachrangig hinter laufender Vorlast. Beide Seiten aus einer Hand, weil beide Erlaubnisse vorliegen.

Größenordnung: Unser Schwerpunkt liegt bei Darlehen ab etwa 300.000 €. Kleinere Vorhaben lehnen wir nicht grundsätzlich ab, aber die Bearbeitungstiefe, die diese Fälle brauchen, rechnet sich für beide Seiten erst darüber.

Macht mich eine Empfehlung erlaubnispflichtig?

Das ist die Frage, die Berufsträger zuerst stellen — und sie ist berechtigt. Die Antwort ist klar geregelt und in der Praxis unkompliziert.

Erlaubnisfrei bleibt, wer die Möglichkeit zum Abschluss namhaft macht oder den Kontakt herstellt. Wer also sagt „dafür gibt es einen Spezialisten, hier ist die Nummer", handelt als Tippgeber und braucht keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO.

Erlaubnispflichtig wird es, sobald für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden — etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir, damit Sie sie nicht übernehmen müssen.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Wiedergabe der geltenden Abgrenzung. Im Zweifel prüfen Sie sie für Ihren Berufsstand selbst — die Grenze verläuft dort, wo aus dem Hinweis eine Mitwirkung wird.

  • Ihr Mandant zahlt uns kein Honorar. Die Vergütung kommt aus der Vermittlung.
  • Sie bleiben im Fall. Steuerliche und rechtliche Fragen beantworten wir nicht — wir liefern die Finanzierungsseite und sagen Ihnen, wo Ihre Frage aufschlägt.
  • Rückmeldung zur Machbarkeit geben wir Ihnen kurzfristig, bevor Ihr Mandant Erwartungen aufbaut.

Was wir nicht machen

Damit Sie nicht raten müssen:

  • Keine Honorarberatung. Wer als Immobiliardarlehensvermittler zugelassen ist, darf nach § 34i GewO nicht zugleich als Honorar-Immobiliardarlehensberater auftreten. Beides schließt sich aus.
  • Keine Steuer- und Rechtsberatung. Das ist Ihr Feld, und es bleibt es.
  • Keine Kleindarlehen für Renovierung und Umbau. Diese Fälle sind besser bei einer örtlichen Bank aufgehoben.
  • Keine Bankennamen. Welches Haus einen schwierigen Fall zeichnet, ist unser Betriebsgeheimnis — auch gegenüber Partnern. Was wir nennen, ist das Ergebnis.

Zulassung und Aufsicht

Was Sie prüfen, bevor Sie einen Namen weitergeben:

  • § 34i GewO — Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittlerin, Vermittlerregister D-W-132-ZUCB-95.
  • § 34c GewO — Erlaubnis für die Vermittlung sonstiger Darlehen.
  • BAFA-Notifizierung für die grenzüberschreitende Tätigkeit in Spanien; in Portugal über einen dort zugelassenen Vermittler.
  • Vermögensschadenhaftpflicht nach den Vorgaben der ImmVermV.
  • Siegfried Perini ist im Vermittlerregister als unmittelbar bei Vermittlung und Beratung mitwirkende Person eingetragen — Ihr Ansprechpartner vor Ort ist damit nicht bloß Kontaktstelle, sondern registriert.

Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Häufige Fragen von Berufsträgern

Wie schnell wissen wir, ob der Fall trägt?
Eine belastbare Einschätzung geben wir nach Sichtung der Eckdaten. Die vertragsreife Zusage steht anschließend in bis zu zehn Tagen — die verbleibende Zeit bis zur Beurkundung bestimmen NIE, Tasación und die gesetzliche Frist zwischen verbindlichem Angebot und Notartermin, nicht die Bank.
Mein Mandant ist über 65. Ist das ein Ausschluss?
Nein. Das Darlehen muss in der Regel bis zum 75. Lebensjahr getilgt sein — bei zwei Darlehensnehmern zählt jedoch das Alter des jüngeren. Die Mitunterschrift eines Kindes genügt; eigenes anrechenbares Einkommen ist dafür nicht erforderlich. Das verlängert die mögliche Laufzeit erheblich.
Der Mandant will nicht verkaufen, braucht aber Liquidität.
Dann ist die Beleihung des vorhandenen Objekts der Weg. Für Nicht-Residenten zeichnen das nur sehr wenige Institute, in der Regel bis zur Hälfte des Gutachterwerts und mit nachzuweisender Verwendung. Wir sagen Ihnen vorab, ob der Bestand die Voraussetzungen erfüllt.
Können wir gemeinsam mit dem Mandanten sprechen?
Gern. Viele Fälle klären sich in einem Gespräch zu dritt schneller, weil steuerliche und finanzierungstechnische Fragen zusammenhängen — etwa bei der Frage, wer als Darlehensnehmer auftritt.

Fall kurz schildern, Machbarkeit zurückbekommen

Schicken Sie uns die Eckdaten — Objekt, Land, Größenordnung, Alter und Einkommenssituation des Mandanten. Sie bekommen eine Einschätzung, bevor Ihr Mandant Erwartungen aufbaut.

Fall besprechen

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