Nicht-Residenten in Spanien und Portugal
Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens, die dort kaufen. Beleihung durch die spanische Bank bis zu 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación.
Sie beraten steuerlich, rechtlich oder vermögensseitig — und stehen plötzlich vor der Frage, ob und wer diesen Fall überhaupt finanziert. Diese Seite beantwortet das, ohne dass Sie erst ein Erstgespräch führen müssen.
Ja. Wer einem Mandanten nur die Möglichkeit zum Abschluss namhaft macht oder den Kontakt zu einem Vermittler herstellt, handelt als Tippgeber und braucht dafür keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO. Erlaubnispflichtig wird es erst, wenn für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden — etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir. Sie behalten die steuerliche und rechtliche Seite, wir liefern die Finanzierung und melden die Machbarkeit zurück, bevor Ihr Mandant Erwartungen aufbaut. Ihr Mandant zahlt uns kein Honorar; die Vergütung kommt aus der Vermittlung. Unser Schwerpunkt liegt bei Darlehen ab etwa 300.000 € in Spanien und Portugal, für Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb des Kauflandes. Die Grenze verläuft dort, wo aus dem Hinweis eine Mitwirkung wird. Die Prüfung für den eigenen Berufsstand bleibt bei Ihnen — dies ist die Wiedergabe der geltenden Abgrenzung, keine Rechtsberatung.
Mandanten mit Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens, die dort kaufen. Beleihung durch die spanische Bank bis zu 70 % des niedrigeren Werts aus Kaufpreis und Tasación.
Eine bezahlte Immobilie setzt Kapital frei, ohne dass verkauft werden muss. Für Nicht-Residenten zeichnet das nur ein Bruchteil der Institute — welche, ist unsere Arbeit.
Der Bauträger verlangt Zwischenzahlungen, die Standardbank zahlt erst bei Abnahme. Für diese Lücke gibt es Lösungen — sie sind selten und deshalb der häufigste Grund, warum Käufe scheitern.
Spanische Bank auf das Objekt, deutsche Immobilie für den Rest — auch nachrangig hinter laufender Vorlast. Beide Seiten aus einer Hand, weil beide Erlaubnisse vorliegen.
Größenordnung: Unser Schwerpunkt liegt bei Darlehen ab etwa 300.000 €. Kleinere Vorhaben lehnen wir nicht grundsätzlich ab, aber die Bearbeitungstiefe, die diese Fälle brauchen, rechnet sich für beide Seiten erst darüber.
Das ist die Frage, die Berufsträger zuerst stellen — und sie ist berechtigt. Die Antwort ist klar geregelt und in der Praxis unkompliziert.
Erlaubnisfrei bleibt, wer die Möglichkeit zum Abschluss namhaft macht oder den Kontakt herstellt. Wer also sagt „dafür gibt es einen Spezialisten, hier ist die Nummer", handelt als Tippgeber und braucht keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO.
Erlaubnispflichtig wird es, sobald für den Darlehensnehmer verwaltungsmäßige Tätigkeiten übernommen werden — etwa Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Ausfüllen der Anträge. Genau diese Arbeit übernehmen wir, damit Sie sie nicht übernehmen müssen.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Wiedergabe der geltenden Abgrenzung. Im Zweifel prüfen Sie sie für Ihren Berufsstand selbst — die Grenze verläuft dort, wo aus dem Hinweis eine Mitwirkung wird.
Damit Sie nicht raten müssen:
Was Sie prüfen, bevor Sie einen Namen weitergeben:
Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Schicken Sie uns die Eckdaten — Objekt, Land, Größenordnung, Alter und Einkommenssituation des Mandanten. Sie bekommen eine Einschätzung, bevor Ihr Mandant Erwartungen aufbaut.
Fall besprechenKurzprofil als PDF (1 Seite) →
Ohne Formular, direkt herunterladen — gedacht zum Weiterleiten an Mandanten oder Kollegen.
Verwandt: die vier Strukturen · Ablauf und Vorlaufzeiten · Marktcheck