Lastenfrei oder nahezu
Je geringer die bestehende Belastung, desto größer der Spielraum. Eine Immobilie mit hoher Restschuld trägt die Kette nicht — die 50 % beziehen sich auf den Verkehrswert, nicht auf das, was noch frei ist.
Die meisten Banken in Spanien finanzieren nur den Kauf. Wer eine bereits abbezahlte Immobilie beleihen will, um damit die nächste zu erwerben, hört als Nicht-Resident fast überall dasselbe: geht nicht. Fast überall.
Ja — aber nur bei den wenigen Banken, die das für Nicht-Residenten überhaupt zeichnen. Die meisten spanischen Banken finanzieren ausschließlich den Kauf; wer eine bereits abbezahlte, lastenfreie Immobilie beleihen will, um Kapital für die nächste zu gewinnen, hört fast überall „geht nicht“. Fast überall. Wo es geht, gilt: Beliehen wird bis etwa 50 % der Tasación, und der Bestand muss lastenfrei sein — das ist die Zugangsvoraussetzung, kein Rechenweg. Die Verwendung des freigesetzten Kapitals muss in Spanien nachgewiesen werden; die Mittel dürfen das Land nicht verlassen; die Mittel dürfen das Land nicht verlassen. Ihr Bestand wird damit zu Eigenkapital, ohne dass Sie ihn verkaufen. Wichtig und ehrlich: Das ist ein Nischenprodukt mit engen Bedingungen, kein Standard — und genau deshalb entscheidet die Bankenauswahl. Wir prüfen pro Fall, welches Haus eine solche Beleihung des Bestands auf den Balearen zeichnet.
Der Gedanke ist einfach, die Umsetzung ist es nicht. Sie haben auf Mallorca, Ibiza oder Menorca eine Immobilie im Bestand — abbezahlt, oder weitgehend entschuldet. Diese Immobilie ist kein totes Kapital. Sie ist eine Sicherheit.
Das Ergebnis: Das Portfolio wächst, ohne dass frisches Kapital von außen zufließen muss. Kein Verkauf, keine Auflösung von Anlagen, kein Kapitaltransfer aus Deutschland.
Relevant wird das typischerweise ab einer Größenordnung von rund einer halben Million Euro Finanzierungsvolumen — darunter rechnet sich der Aufwand für alle Beteiligten selten.
Der spanische Hypothekenmarkt ist auf den Erwerb ausgerichtet. Die klassische hipoteca finanziert einen Kaufvorgang: Es gibt einen Kaufvertrag, einen Kaufpreis, eine Bewertung, eine Auszahlung an den Verkäufer. Alles ist auf diesen einen Ablauf zugeschnitten.
Eine Beleihung ohne Kaufvorgang — also Kapitalfreisetzung auf eine Immobilie, die Ihnen bereits gehört — passt in dieses Raster nicht. Für Residenten ist sie schon die Ausnahme. Für Nicht-Residenten lehnen die meisten Häuser sie grundsätzlich ab: Die Mittelverwendung ist schwerer nachvollziehbar, die Geldwäscheprüfung aufwendiger, und das Geschäftsmodell der Filiale ist es ohnehin nicht.
Deshalb bekommen Sie auf diese Frage im Regelfall ein Nein — und zwar nicht, weil es unmöglich wäre, sondern weil der Schalter, an dem Sie gerade stehen, es nicht macht.
Es gibt Häuser, die es machen. Wenige. Welche das sind, welche Bewertungsmaßstäbe sie anlegen und wie ein Antrag dort aufgebaut sein muss, damit er nicht in der ersten Runde scheitert — das ist unsere Arbeit, und deshalb steht es nicht auf dieser Seite. Es steht am Ende eines Gesprächs.
Monatliche Rate, Gesamtaufwand und Eigenkapitalbedarf für Ihre konkreten Zahlen.
Finanzierungsrechner →Je geringer die bestehende Belastung, desto größer der Spielraum. Eine Immobilie mit hoher Restschuld trägt die Kette nicht — die 50 % beziehen sich auf den Verkehrswert, nicht auf das, was noch frei ist.
Die Balearen sind hier im Vorteil: liquider Markt, belastbare Vergleichswerte, international nachgefragt. Eine Bank, die im Ernstfall verwerten müsste, findet hier Käufer. In dünneren Märkten ist genau das der Punkt, an dem es scheitert.
Am Ende der Kette bedienen Sie zwei Finanzierungen. Die Tragfähigkeitsrechnung muss beide aushalten — auch dann, wenn eine der Immobilien einmal nicht vermietet ist.
Bei Kapitalfreisetzung schaut die Bank genauer hin als beim gewöhnlichen Kauf. Wofür das Geld verwendet wird, muss sauber dokumentiert sein — der geplante Zweitkauf ist ein guter, weil nachvollziehbarer Zweck — entscheidend ist aber, dass die Verwendung in Spanien liegt.
Diese Struktur ist ein Hebel. Ein Hebel wirkt in beide Richtungen, und wer Ihnen das nicht sagt, verkauft Ihnen etwas.
Wenn diese Punkte Sie nicht abschrecken, sondern zu Fragen führen: Genau darüber sollten wir sprechen.
Die typische Konstellation auf Mallorca sieht so aus: Die Villa ist seit Jahren abbezahlt, der Eigentümer ist über siebzig, und das Kind steht vor einem eigenen Vorhaben. Verkaufen will niemand. Zwei Dinge machen den Fall trotzdem darstellbar.
Erstens die Laufzeit. Das Darlehen muss in der Regel bis zum 75. Lebensjahr getilgt sein — bei zwei Darlehensnehmern zählt jedoch das Alter des jüngeren. Unterschreibt das Kind mit, richtet sich die Laufzeit nach dessen Alter; eigenes anrechenbares Einkommen ist dafür nicht erforderlich. Aus einer rechnerisch unmöglichen Rate wird so eine tragfähige.
Zweitens die Verwendung. Sie ist an Spanien gebunden, nicht an einen bestimmten Zweck. Das Kapital muss in Spanien verwendet und der Bank nachgewiesen werden — die Mittel dürfen das Land nicht verlassen. Innerhalb dieser Grenze ist mehr möglich, als die meisten annehmen: der Kauf einer weiteren Immobilie ebenso wie eine Schenkung an das Kind, solange das Geld in Spanien bleibt. Wer damit ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchte, fällt aus der Struktur — nicht wegen des Zwecks, sondern wegen des Ortes.
Die steuerliche Seite einer Schenkung — spanische Schenkungsteuer, Freibeträge auf den Balearen, Bewertung — gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir sagen Ihnen, ob die Finanzierung trägt, und woran die Bank sie misst. Ausführlich, mit der deutschen Seite und weiteren Regionen: Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Spanien-Immobilie.
Die Balearen haben ihre Erbschaft- und Schenkungsteuer in zwei Schritten praktisch abgeschafft — und der zweite Schritt ist noch jung. Wer eine ältere Quelle liest, findet deshalb oft noch veraltete Zahlen.
| Vorgang | Gruppe I und II | Seit |
|---|---|---|
| Erbschaft | 100 % Bonifikation auf die Steuerschuld, ohne Wertgrenze | 18.07.2023, Decreto Ley 4/2023, bestätigt durch Ley 11/2023 |
| Schenkung unter Lebenden | 100 % Abzug — davor effektiv rund 7 % | 25.07.2025, Ley 6/2025 vom 23.07.2025 |
| Gruppe III (Geschwister, Neffen) | 60 % bzw. 35 % | Ley 6/2025 |
Gruppe I und II sind Abkömmlinge, Ehepartner und Vorfahren — also genau die Vater-Kind-Konstellation. Bei der Erbschaft gilt die Bonifikation ausdrücklich auch für Nicht-Residenten; das wurde nach einem EuGH-Urteil mit der Ley 11/2023 nachgebessert. Für Schenkungen haben wir eine solche ausdrückliche Klarstellung nicht gefunden — diesen Punkt sollten Sie für Ihren Fall vom Steuerberater bestätigen lassen.
Was erfüllt sein muss:
Der dritte Punkt passt zu dieser Struktur besonders gut: Die Herkunft „Beleihung der eigenen, abbezahlten Immobilie" ist sauber dokumentierbar — Grundbuch, Darlehensvertrag, Auszahlung. Das ist genau die Art Nachweis, die eine Urkunde tragen kann.
Stand: Juli 2026. Steuerrecht der Autonomen Gemeinschaften ändert sich; diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Die Berechnung im Einzelfall — Freibeträge, Vorvermögen, Bewertung — gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir sagen Ihnen, ob die Finanzierung trägt.
Wer über 65 ist und keine neue Immobilie kaufen, sondern schlicht mehr Liquidität aus der eigenen Immobilie ziehen möchte, ohne sie zu Lebzeiten zurückzuzahlen, stößt in der Recherche oft auf einen anderen Begriff: die Hipoteca Inversa (Umkehrhypothek). Das ist ein grundsätzlich anderes Produkt als die Beleihungskette oben — beide werden häufig verwechselt, deshalb hier zur Abgrenzung:
Ob eine Hipoteca Inversa für Ihren Fall überhaupt infrage kommt, hängt stark davon ab, ob die Balearen-Immobilie Ihr Hauptwohnsitz ist oder eine Zweitimmobilie — genau das sollte am Anfang eines Gesprächs geklärt werden, nicht am Ende. Wir vermitteln primär die Beleihungskette oben; bei einer echten Hipoteca-Inversa-Frage verweisen wir an spezialisierte Anbieter.
Wenn Sie eine Immobilie auf den Balearen halten und über die nächste nachdenken: Schicken Sie uns die Eckdaten. Wir sagen Ihnen, ob die Kette in Ihrem Fall trägt — bevor Sie irgendwo einen Antrag stellen.
Fall besprechenDie Struktur gilt nicht nur für die Balearen: Bestand beleihen in ganz Spanien — dort auch der Leitfaden zum Anfordern.