Müssen Deutsche mit einer Immobilie in Spanien Vermögenssteuer zahlen?
Ja. Nicht-Residenten mit Immobilienvermögen in Spanien unterliegen der spanischen Vermögenssteuer. Der nationale Freibetrag beträgt 700.000 € pro Person. Auf den Balearen gilt 3 Mio. €, in Andalusien faktisch 0 (Bonifikation 100 %).
Wie senkt eine Hypothek die Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer wird auf das Netto-Vermögen berechnet (Immobilie minus Hypothek). Eine 700.000-€-Hypothek auf eine 1,2-Mio.-Villa senkt das steuerpflichtige Vermögen auf 500.000 €. Bei Standardregion ist das unter dem Freibetrag — Steuer fällt nicht an.
Gilt der Mallorca-Freibetrag auch für Nicht-Residenten?
Ja. Der Balearen-Freibetrag (3 Mio. €) gilt für alle Personen — Residenten wie Nicht-Residenten — mit in Mallorca belegenem Vermögen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 6 Mio. €.
Was ist der Unterschied zwischen Vermögenssteuer und Reichensteuer?
Die Reichensteuer (Impuesto de Solidaridad) wurde 2023 national eingeführt, um regionale Bonifikationen auf die Vermögenssteuer auszugleichen. Sie greift ab 3 Mio. € Nettovermögen. In Regionen ohne Bonifikation (z.B. Katalonien) entfällt die Reichensteuer — sie ist nur dort relevant, wo die regionale Vermögenssteuer reduziert wurde.