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      <image:title>Erwerbsteuer ITP beim Bestandskauf in Spanien: 6 % bis 13 %</image:title>
      <image:caption>Dieselbe Wohnung kostet je nach autonomer Gemeinschaft mehrere Prozentpunkte des Kaufpreises mehr oder weniger an Erwerbsteuer. Am niedrigsten liegt Comunidad de Madrid mit 6 %, am höchsten Illes Balears mit bis zu 13 %. Gestaffelt nach Kaufpreis sind Illes Balears, Comunitat Valenciana, Catalunya — dort steigt der Satz mit dem Preis. Die ITP fällt beim Kauf vom Voreigentümer an; beim Neubau vom Bauträger tritt an ihre Stelle die Mehrwertsteuer zuzüglich AJD. Ermäßigungen der Gemeinschaften setzen fast durchweg Eigennutzung, Alter oder eine Einkommensgrenze voraus und sind für Nicht-Residenten selten erreichbar.</image:caption>
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      <image:title>Kaufnebenkosten im Vergleich: Spanien 10 %–13 %, Portugal 10 %–11 %</image:title>
      <image:caption>Der Kauf in Spanien kostet obenauf spürbar mehr als in Portugal. In Spanien liegen die gesamten Kaufnebenkosten je nach Region bei 10 % bis 13 % des Kaufpreises, in Portugal bei 10 % bis 11 %. Auf 400.000 € Kaufpreis sind das 40.000 € bis 52.000 € gegenüber 40.000 € bis 44.000 €. Diese Summe zahlt der Käufer aus Eigenmitteln; die Bank finanziert sie nicht mit.</image:caption>
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      <image:title>Beleihung in Spanien: Nicht-Residenten 70 %, Residenten 80 %</image:title>
      <image:caption>Wer nicht in Spanien steuerpflichtig ist, bekommt regelmäßig 10 Prozentpunkte weniger Beleihung als ein Resident. Für Nicht-Residenten liegt die übliche Obergrenze bei 70 %, für Residenten bei 80 %. Der Unterschied ist Eigenkapital: auf 400.000 € Kaufpreis sind das 40.000 €, und das zusätzlich zu den Kaufnebenkosten. 70 % ist dabei der marktübliche Deckel, keine Besonderheit eines einzelnen Hauses.</image:caption>
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      <image:title>Neubau in Spanien: 20 %–30 % des Kaufpreises fließen vor der Escritura</image:title>
      <image:caption>Beim spanischen Neubau kommt das Geld in der falschen Reihenfolge — erst das eigene, dann das der Bank. Reserve, Privatvertrag und die Raten nach Baufortschritt machen zusammen 20 % bis 30 % des Kaufpreises aus und werden aus Eigenmitteln gezahlt. Die Hypothek greift erst bei der Escritura: Ein unfertiges Objekt lässt sich nicht verschreiben und damit nicht belasten. Der zweite Balken ist deshalb der Restkaufpreis, der bei der Beurkundung fällig wird — die spanische Bank deckt ihn, soweit ihre Beleihungsgrenze reicht; was darüber hinausgeht, kommt ebenfalls aus Eigenmitteln, ebenso die Kaufnebenkosten. Wer die Bauzeit ohne diese Mittel plant, gerät nicht am Ende in die Klemme, sondern am Anfang.</image:caption>
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